Dienstag, 6. Juni 2006 / 10:52:52
Beschwerde gegen Urheberrechtsgebühren
Bern - Mit einer zusätzlichen Beschwerde an das Bundesgericht wehrt sich der Interessenverband SWICO weiter gegen die geplanten Urheberrechtsgebühren auf mp3-Playern und Harddisc-Recordern.
Mit der Ergänzungsbeschwerde solle eine Reduktion der «prohibitiv hoch angesetzten Abgaben» erreicht werden, teilte der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) mit.
Der Verband hatte im Januar beim Bundesgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die neue Gebührenabgabe eingereicht. Mit der Ergänzungsbeschwerde will der SWICO im Falle einer Ablehnung dieser Beschwerde niedrigere Abgaben erreichen.
«Technologiediskriminierungen»
Der SWICO kritisiert in der Ergänzungsbeschwerde die «Technologiediskriminierungen». Bei auswechselbaren Speicherkarten sehe die Eidgenössische Schiedskommission höhere Abgaben als bei eingebauten Harddisks mit gleichem Speichervolumen vor.
Im Januar 2006 hatte die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten eine Urheberrechtsabgabe auf digitale Speichermedien genehmigt. Gegen diesen Entscheid hatten auch Konsumentenorganisationen und die Urheberrechtsverwalterin SUISA Beschwerden beim Bundesgericht eingereicht.
Verzicht gefordert
Die vier Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS fordern in der Beschwerde einen Verzicht auf die Gebühr. Mit der neuen Abgabe würden die Konsumentinnen und Konsumenten doppelt oder mehrfach zur Kasse gebeten. Die Urheberrechtsverwalterin SUISA verlangt in ihrer Beschwerde höhere Gebühren.
Die neue Abgabe hätte ursprünglich auf den 1. März 2006 eingeführt und drei Gerätetypen erfassen sollen: die mp3-Player, iPod und die Harddisc-Recorder. Das Bundesgericht hatte wegen der Beschwerde der SWICO die Einführung der Abgabe aufgeschoben.
bert (Quelle: sda)
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