Mittwoch, 17. Mai 2006 / 12:31:54
Hooligangesetz sofort umsetzen
Bern - Das Hooligangesetz muss möglichst rasch in Kraft gesetzt werden, fordert der Exekutivrat von Swiss Olympic, dem Schweizerischen Sportdachverband.
Nur so könne gegen die Missstände vorgegangen werden. Ausschreitungen wie jene in Basel seien des Schweizer Sports unwürdig und müssten mit allen Mitteln verhindert werden, wird Jörg Schild, Präsident von Swiss Olympic, in einem Communiqué zitiert. Die Vorfälle hätten gezeigt, dass raschmöglichst griffige rechtliche Grundlagen notwendig seien.
Weiter sei der Wille von Politik, Verbänden und weiteren Verantwortlichen gefragt, um das Gesetz auch konsequent umzusetzen. Die Kommission für Sicherheit an Sportveranstaltungen von Swiss Olympic wird ihrerseits prüfen, inwiefern die eingeleiteten Präventionsmassnahmen verstärkt werden können.
Swiss Olympic fordert zudem eine dauerhafte Inkraftsetzung des als Hooligangesetz bekannten Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Dieses müsse nicht wie vom Parlament gefordert zeitlich beschränkt bis zum 31. Dezember 2009, sondern dauerhaft in Kraft gesetzt werden.
Mehrere Massnahmen des BWIS waren vom Parlament aus verfassungstechnischen Gründen befristet worden. Gleichzeitig wurde der Bundesrat beauftragt, für die Zeit nach 2009 eine neue Grundlage für diese Massnahmen zu erarbeiten.
Dauerhaftes Gesetz
Im Moment werde geprüft, ob die Grundlage für diese Massnahmen in der Bundesverfassung oder im kantonalen Recht gelegt werden sollten, sagte Danièle Bersier, Sprecherin des Bundesamtes für Polizei, auf Anfrage. Es sei aber nicht beabsichtigt, die Massnahmen nach 2009 auslaufen zu lassen.
Swiss Olympic kritisiert ferner, dass Fangruppen derzeit Referendumsunterschriften gegen das Hooligangesetz sammeln. Ohne eine Referendumsabstimmung könne das Gesetz bereits im kommenden Frühjahr in Kraft gesetzt werden.
fest (Quelle: Si)
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