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Die Pflanze Ambrosia breite sich in der Schweiz rasch aus.

 
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Donnerstag, 11. Mai 2006 / 15:45:28

Ambrosiabekämpfung im Kanton Zürich obligatorisch

Zürich - Der Zürcher Regierungsrat erklärt die Bekämpfung der Ambrosia-Pflanze als obligatorisch und bewilligt dafür 1,15 Millionen Franken. Die Pollen der Pflanze enthalten ein äusserst starkes Allergen.

Die Pflanze Ambrosia breite sich in der Schweiz rasch aus, teilte der Regierungsrat mit. Auch im Kanton Zürich sei sie bereits weit verbreitet, aber noch nicht stark entwickelt. Der Zeitpunkt sei deshalb günstig, eine weitere Ausbreitung einzudämmen.

Die Kantonsregierung erklärt denn auch die Bekämpfung der Pflanze als obligatorisch. Gärtner, Landwirte, aber auch private Hausgartenbesitzer sind verpflichtet, die Pflanze auszureissen - bei Einzelpflanzen mit Handschuhen.

Werden die Pflanzen nicht entfernt, können die Gemeinden einen Gärtner beauftragen und den Aufwand in Rechnung stellen, wie Daniel Fischer, Leiter Fachstelle Biosicherheit, auf Anfrage sagte.

Kredit für Ausbildung

Für die Ambrosiabekämpfung und Massnahmen im Zusammenhang mit weiteren Problempflanzen rechnet die Regierung mit jährlichen Kosten von 230 000 Franken. Der Regierungsrat hat dazu für die Jahre 2006 bis 2010 einen Kredit von 1,15 Millionen Franken bewilligt.

Damit sollen zuständige Stellen und Personen ausgebildet werden. Zudem erhalten Gemeinden Informationsmaterial zur Sensibilisierung der Bevölkerung.

Während der Blütezeit von Mitte Juli bis Mitte Oktober setzt jede Ambrosia-Pflanze Milliarden von Pollen ab. Diese enthalten ein äusserst starkes Allergen. Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) gelten mindestens 14 Prozent der Bevölkerung als Ambrosia-Allergiker.

Gemäss einer BAG-Schätzung würden bei einer starken Vermehrung der Pflanze Gesundheitskosten in zweistelliger Millionenhöhe für den Kanton Zürich entstehen. Die Pflanze ist zudem ein zähes Unkraut. So können die Samen im Boden bis zu 40 Jahre keimfähig bleiben. Ursprünglich kommt die Pflanze aus Nordamerika.

bert (Quelle: sda)

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