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Das Umtauschangebot und die Fusion sind einzelne Schritte im Rahmen einer umfassenden Transaktion.

 
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www.motos-columbus.info, www.verfuegung.info, www.fusion.info, www.gegen.info

Donnerstag, 4. Mai 2006 / 08:50:46

Verfügung gegen Fusion von Atel und Motos-Columbus

Bern - Der Umbau der Schweizer Stromlandschaft stösst auf ein weiteres Hindernis.

Nach Intervention der Mailänder AEM kann die Verschmelzung des Stromkonzerns Atel mit seiner Dachholding Motor-Columbus nicht wie geplant umgesetzt werden.

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat verfügt, dass das entsprechende Tauschangebot von Atel- gegen Motor-Columbus-Aktien mit dem Börsengesetz nicht vereinbar ist. Gemäss einer Mitteilung von Atel hat der EBK-Entscheid zu den Modalitäten der Transaktion keine Auswirkungen auf die Umsetzung dieser Gesamttransaktion.

Neue Holdingstruktur

Atel werde zusammen mit den Konsortialpartnern diesen Entscheid prüfen und danach über die weiteren Schritte befinden. Das Umtauschangebot und die Fusion von Atel mit Motor-Columbus sind einzelne Schritte im Rahmen einer umfassenden Transaktion.

Der Deal sieht vor, Atel und die betrieblichen Aktivitäten und Aktiven der Westschweizer Stromgruppe EOS unter eine neu geschaffene Holdingstruktur zusammenzuführen. Ausserdem beabsichtigt der französische Staatskonzern Electricité de France (EDF), ihre Schweizer Aktivitäten in die neue Gesellschaft einzubringen.

Klage gegen Fusion

In Gang kam das Geschäft, nachdem die Grossbank UBS ihren Anteil von 55,64 Prozent an Motor-Columbus zum Verkauf stellte. Gegen die Verschmelzung von Atel und Motor-Columbus hatte die Mailänder AEM geklagt. AEM hatte zusammen mit der Berner BKW eine Gegenofferte für das Motor-Columbus-Paket vorgelegt, auf die die UBS jedoch nicht eingegangen war.

Der Entscheid der EBK steht im Gegensatz zur Beurteilung der Übernahmekommission. Diese hatte die Kombination als konform mit der Börsengesetzgebung erachtet.

bert (Quelle: sda)

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