Freitag, 10. März 2006 / 12:39:00
Bundesrätlicher Kampf gegen digitale Piraterie
Bern - Der Bundesrat will die Werke der Kunst und Literatur besser vor digitaler Piraterie schützen. Er hat dem Parlament eine Botschaft zur Modernisierung des Urheberrechts zugeleitet.
Das geltende Recht von 1992 ist noch auf die analogen Technologien ausgerichtet. Die seitherige Entwicklung hat den Umgang mit Werken der Literatur und der Kunst vereinfacht. Das begünstigt die illegale Verwertung. Die OECD schätzt den Anteil der Piraterie am gesamten Welthandel auf 7 bis 9 Prozent.
Kernpunkt der Gesetzesrevision ist das Verbot, technische Schutzmassnahmen wie Zugangsschranken bei Internetdiensten und Kopiersperren auf CD und DVD zu umgehen. Das Verbot erfasst auch Herstellung und Vertrieb von Umgehungssoftware und das Anbieten von Dienstleistungen, die Schutzvorrichtungen knacken können.
Fachstelle gegen Missbrauch
Eine Fachstelle soll jedoch in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Kreisen dafür sorgen, dass mit solchen Schutzmassnahmen nicht in missbräuchlicher Weise gesetzlich erlaubte Werkverwendungen unterbunden werden. Dadurch soll Befürchtungen der Nutzer und der Konsumenten Rechnung getragen werden.
Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, soll auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt werden: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von allen Rechtsinhabern gestützt auf das so genannte On-Line-Recht belangt werden.
Der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch soll hingegen weiterhin uneingeschränkt zulässig sein.
bert (Quelle: sda)
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