Sonntag, 5. März 2006 / 12:42:23
Blocher will keine Sonderregelungen
Bern - Bundesrat Christoph Blocher lehnt Sonderregelungen für Muslime in der Schweiz ab.
Die gesetzlichen Regelungen seien von allen einzuhalten. Wenn etwa eine Vorschrift bestehe, den Schwimmunterricht zu besuchen, gelte dies für alle.
In ähnlicher Weise beurteilt Blocher auch die Frage von Kopftüchern in der Schule. Gebe es keine Kleidervorschrift für Schüler, sei das Kopftuch erlaubt, sagte er in einem Interview mit der «SonntagsZeitung».
Hans Ulrich Stöckling, Präsident der Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK), ist sich im Grundsatz mit Blocher einig.
Kritik an generellem Stopp
«Ich bin der Meinung, dass muslimische Mädchen an allem teilzunehmen haben», sagte er in einem Samstag in der «Basler Zeitung» erschienenen Interview. Das Tragen eines Kopftuchs in der Schule lehnt Stöckling ab. Richtlinien dazu will die EDK aber nicht erlassen.
Blocher kritisierte seinerseits die SVP Luzern, die einen Einbürgerungsstopp für Muslime gefordert hatte. Dies sei «wohl etwas zu generell».
So würden Muslime zum vornherein stigmatisiert. Bei Einbürgerungen müsse man aber vorsichtig sein und darauf achten, ob die Anwärter sich mit den Schweizer Werten und der Schweizer Rechtsordnung identifizierten.
rr (Quelle: sda)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
Schwimmunterricht auch für moslemische Schüler
Freitag, 24. Oktober 2008 / 15:40:00