Donnerstag, 9. Februar 2006 / 01:16:05
Gentechnik-Urteil für USA ein Meilenstein
Genf - Für die EU-Kommission ist der WTO-Bericht, wonach die EU die Einfuhr gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nicht stoppen darf, mit der aktuellen EU-Praxis vereinbar. Für die USA ist das Urteil ein «wichtiger Meilenstein».
Das EU-Moratorium habe «keine wissenschaftliche Grundlage» gehabt, sondern nur einen «politischen Grund», sagte ein US-Handelsbeamter. Der Handelsbeauftragte Rob Portman erklärte, die Fakten zur Biotechnologie seien «klar und unwiderlegbar».
Die EU-Kommission hingegen verwies nach einer ersten Analyse des Berichts darauf, die WTO habe lediglich das bereits 2004 aufgehobene Moratorium kritisiert. «Derzeit sehen wir keine Konsequenzen für unsere Gesetzgebung, die wir als die strengste der Welt betrachten», sagte Sprecherin Barbara Helfferich.
Verstoss gegen freien Handel
Das endgültige Votum der WTO soll in einigen Monaten erfolgen. Das WTO-Schiedsgericht hatte am Dienstag einer Klage der USA, Kanadas und Argentiniens teilweise stattgegeben. Die Staaten hatten argumentiert, das Vorgehen der EU habe gegen das Prinzip des freien Handels verstossen.
Die EU hatte zwischen 1998 und 2004 die Einfuhr von GVO praktisch untersagt. Inzwischen sind neue Regelungen in Kraft, GVO als Nahrungs- und Futtermittel - bislang aber kein Saatgut - wurden wieder bewilligt.
Weiter beanstandet wurden Schutzklauseln, mit denen verschiedene EU- Staaten die EU-weit zugelassenen Gentechprodukte von ihrem Markt fernhalten. Diese Importverbote seien «nicht im Einklang mit der bestehenden Risikobewertung für betroffene Produkte», zitierten Experten der EU-Kommission aus dem Bericht.
Nach Angaben der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie tangiert der WTO-Entscheid das Anbau-Moratorium in der Schweiz kaum, da sich das Moratorium auf den Inlandanbau beziehe. Der Entscheid könnte aber die Importe von Gentech-Produkten beeinflussen, schreibt die Gruppe.
bert (Quelle: sda)
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