Dienstag, 7. Februar 2006 / 18:57:14
Recht für Kläger gegen EU-Importstopp
Genf - Die Experten der Welthandelsorganisation (WTO) geben den Klägern gegen das EU-Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) recht.
Argentinien, Kanada und die USA hatten die Klage im Mai 2003 eingereicht.
Wie Diplomaten in Genf erklärten, teilten die WTO-Experten den Parteien die Entscheidung mit. Die Kläger hatten bemängelt, das Moratorium, das in der EU bis 2004 galt, sei wissenschaftlich nicht genügend begründet, es handle sich dabei um eine protektionistische Massnahme für die europäische Landwirtschaft.
Schutzklauseln beanstandet
Seit 2004 sind in der EU neue Bestimmungen für den Umgang mit GVO in Kraft, Brüssel bewilligte seither wieder GVO-Produkte für Nahrung und Tierfütterung. Dennoch wurde die Klage aufrecht erhalten.
Die Kläger beanstandeten unter anderem Schutzklauseln, mit denen mehrere EU-Mitgliedstaaten die von Brüssel zugelassenen Produkte weiterhin aus ihrem Land fernhalten. Auch die EU-Kommission versuchte bereits vergeblich, die Importverbote von Deutschland, Österreich, Luxemburg Frankreich und Griechenland zu kippen.
Analyse notwendig
Zum WTO-Bericht wollte sich die EU-Kommission nicht äussern. Raimund Raith, Verantwortlicher für Justizangelegenheiten bei der Delegation der EU-Kommission in Genf, erklärte, die Experten müssten den Bericht detailliert analysieren, bevor sie Stellung nehmen könnten.
«Eine sofortige Reaktion ist nicht möglich», sagte er gegenüber der SDA. «Der Bericht enthält 600 Seiten juristische Überlegungen.» Im Vorfeld verlautete in Brüssel, der Entscheid habe mehr «symbolische» als effektive Wirkung, da er sich auf eine nicht mehr bestehende Situation beziehe. Allerdings wurde bis heute kein Saatgut zugelassen.
Der WTO-Entscheid ist ein Zwischenbericht, der Schlussbericht wird erst in den kommenden Monaten vorliegen. Zudem haben die Parteien die Möglichkeit, gegen den Entscheid Einspruch einzulegen. Diplomaten schätzen, das sich das ganze Verfahren bis ins kommende Jahr hinziehen könnte.
bert (Quelle: sda)
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