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In besonders schönen Landschaften seien Abdeckfolien unzulässig. (Bild: Oberer Grindelwaldgletscher)

 
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www.gletscher-abdeckungen.info, www.baubewilligung.info, www.fuer.info

Dienstag, 20. Dezember 2005 / 16:34:53

Baubewilligung für Gletscher-Abdeckungen

Bern - Abdeckfolien, die das Abschmelzen der Gletscher verzögern sollen, benötigen eine Baubewilligung.

Zu diesem Schluss kommt ein juristisches Gutachten, das von der Umweltorganisation Pro Natura in Auftrag gegeben wurde.

Erstellt wurde das Gutachten von der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (VLP-ASPAN), wie Pro Natura mitteilte.

Die VLP-ASPAN ist nach eigenen Angaben ein Verein, der vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden getragen wird. Sie versteht sich als Informations- und Diskussionsplattform.

Einheitliche Praxis gefordert

Die Schlussfolgerung des Gutachtens sei «unmissverständlich», schreibt Pro Natura. Die Umweltorganisation fordert deshalb für die Zukunft eine einheitliche Bewilligungspraxis. Eindrückliche Berglandschaften dürften nicht verschandelt werden.

Bei der Gesuchsprüfung müssten die zuständigen Kantone vor allem die Auswirkungen auf das Landschaftsbild beurteilen.

In geschützten, besonders schönen Landschaften sind die Abdeckfolien nach Ansicht von Pro Natura unzulässig. Farbige oder gar bedruckte Folien seien allenorts tabu.

Erstmals Gletscher abgedeckt

Dieses Jahr wurden in der Schweiz erstmals zwei Gletscher auf Flächen von 2500 respektive 3000 Quadratmetern abgedeckt.

Es handelte sich um den Gurschengletscher am Gemsstock bei Andermatt UR und um den Tortin-Gletscher im Walliser Skigebiet Mont-Fort bei Verbier.

Die Begründung war in beiden Fällen dieselbe: Weil der Gletscher sich massiv abgesenkt habe, sei es zu Beginn der Skisaison nicht mehr möglich, die Pisten ohne Kunstbauten zu erreichen. Pro Natura rechnet damit, dass in diesem Frühjahr weitere Skigebiete nachziehen werden.

rr (Quelle: sda)

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