Freitag, 9. Dezember 2005 / 11:01:54
Stiefeltern und Stiefkinder dürfen heiraten
Bern - Ab dem 1. Januar 2007 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen. Schon ab dem 1. Januar 2006 ist es Stiefeltern und Stiefkindern erlaubt, einander zu heiraten.
Das am 5. Juni 2005 vom Volk angenommene Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft wird in zwei Schritten in Kraft gesetzt: zuerst die Bestimmungen über Ehehindernisse im Anhang zum Partnerschaftsgesetz und erst ein Jahr später das Gesetz selbst.
Grund für die Etappierung ist die nötige Anpassung zahlreicher kantonaler Gesetze sowie EDV-Programme von Bund, Kantonen und Gemeinden an das Partnerschaftsgesetz. Zudem müssen sämtliche Formulare geändert werden, bei denen der Zivilstand eine Rolle spielt.
Der Bundesrat wird ferner nächstes Jahr die Ausführungsbestimmungen zum Partnerschaftsgesetz mit den Einzelheiten zur Eintragung der Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt verabschieden.
Ehehindernisse revidiert
Um Ehe und eingetragene Partnerschaft in Einklang zu bringen, wurden die Ehehindernisse im Anhang zum Partnerschaftsgesetz (Änderungen des Zivilgesetzbuches und der Zivilstandsverordnung) revidiert.
Demnach sind in Zukunft auch Eheschliessungen zwischen Stiefeltern und Stiefkindern möglich.
Wie das Bundesamt für Justiz schreibt, verhinderte das bestehende Ehehindernis Stiefeltern und Stiefkinder nicht, eine Lebensgemeinschaft zu bilden, sondern verweigerte ihnen lediglich den rechtlichen Rahmen.
Heute toleriere die Gesellschaft aber das rechtlich ungebundene Zusammenleben.
rr (Quelle: sda)
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