Mittwoch, 2. November 2005 / 21:29:39
Ungenügende Erdbebensicherheit
Bern - Die Kantone kümmern sich zu wenig um die Erdbebensicherheit von privaten Neubauten und machen sich damit mitschuldig an künftigen Erdbebenkatastrophen in der Schweiz.
Diesen Vorwurf erhoben Ingenieure und Architekten an einer Tagung.
Die SIA-Normen würden oft ignoriert oder nicht vollumfänglich eingehalten, hiess es an der Fachkonferenz in Bern. Die Kantone seien zwar rechtlich zuständig, würden sich aber meist nicht darum kümmern. Es gebe keine gesetzlichen Auflagen bei Baubewilligungen und auch keine Kontrollen.
Die Bau- Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) wies diese Vorwürfe zurück. Es lägen zwar noch nicht in allen Kantonen Kataster der erdbebengefährdeten Gebäude vor, doch sämtliche Kantone seien diesbezüglich an der Arbeit, sagte BPUK-Geschäftsführer George M. Ganz.
Sämtliche kantonalen Baugesetze enthielten zudem allgemein gültige Bestimmungen über die Sicherheit von Gebäuden, sagte Ganz weiter. Deshalb brauche es keine speziellen Bestimmungen oder Kontrollen zur Erdbebensicherheit von privaten Bauten.
Die Fachgesellschaft des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) hatte erstmals 1989 ihre eigenen Erdbeben-Baunormen veröffentlicht. Seither wurde diese ständig überarbeitet und verschärft. Die letzte Fassung stammt aus dem Jahr 2003 und entspricht dem europäischen Standard.
Alle 500 Jahre
Ausgerichtet sind diese Normen auf ein Erdbeben der Magnitude 6 bis 7, wie es in der Schweiz alle 500 Jahre vorkommen könnte. Bei wichtigen öffentlichen Bauten werden noch strengere Massstäbe empfohlen. Spitäler beispielsweise sollten für ein Erdbeben gebaut sein, wie es alle 1200 Jahre vorkommt.
Der Bundesrat beschloss Ende 2000 ein erstes Massnahmenpaket zur Nachrüstung der Bundesbauten. In einer ersten Phase, die von 2001 bis 2004 dauerte, wurden 322 Bauten und 450 Brücken des Bundes in besonders gefährdeten Gebieten inventarisiert und auf ihre Erdbebensicherheit hin überprüft.
bert (Quelle: sda)
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