Sonntag, 18. September 2005 / 13:07:46
Frankreich einigt sich mit Air Cameroon
Paris - Mit einem Kompromiss haben die französischen und kamerunischen Behörden den «Luftkrieg» um Landerechte der Cameroon Airlines entschärft.
Die finanziell angeschlagene staatliche Gesellschaft darf mit gemieteten Maschinen Paris weiter anfliegen.
Im Gegenzug soll Air France in Duala wieder abgefertigt werden.
«Die Gewerkschaften garantieren allen Fluggesellschaften ohne Ausnahme die Abfertigung» in der Stadt Duala, heisst es in einem Communiqué.
Keinen Krieg gegen Air France
Das Kameruner Luftfahrtsministerium versicherte: «Es gibt keinen Krieg Kameruns gegen Air France. Die Lage wird sich bald normalisieren.»
Die französische Luftfahrtsbehörde DGAC hatte am Freitag Cameroon Airlines die Überflug- und Landerechte entzogen.
Die DGAC begründete dies mit Lecks an der Fahrwerk-Hydraulik von Air-Cameroon-Boings, Reifenmängeln und Mängeln beim Transport gefährlicher Güter.
Daraufhin hatten die Gewerkschaften in Duala Aktionen gegen Air France «und seine Verbündeten» angekündigt.
Alle Flüge bis Montag abgesagt
Air France beorderte eine Maschine vor dem Landeanflug in Duala nach Paris zurück und sagte alle Flüge nach Kamerun bis einschliesslich diesen Montag ab.
Brussels Airlines (Ex-Sabena) folgte dem Beispiel, nachdem Passagiere der belgischen Gesellschaft in Duala am Aussteigen gehindert wurden. Die Swiss behielt sich eine Absage vor.
Air France und die staatliche Cameroon Airlines, die an der Air France zu 3,6 Prozent beteiligt ist, bieten die einzigen direkten Verbindungen Frankreichs zu seiner ehemaligen Kolonie in Westafrika.
Betrieb mit Leihmaschinen
Cameroon Airlines war 1971 gegründet worden, nachdem sich Kamerun aus der afrikanischen Gemeinschaftsfluggesellschaft Air Afrique mit zehn weiteren Staaten zurückgezogen hatte.
Im Februar musste «Cameroon Airlines» Insolvenz anmelden, erhielt den Betrieb aber mit Leihmaschinen aufrecht.
Auch die Schweiz hat seit Anfang September eine schwarze Liste, auf denen Fluggesellschaften mit einem Start- und Landeverbot in der Schweiz verzeichnet sind.
Das BAZL überprüft nur Gesellschaften, die in der Schweiz starten und landen. Die «Cameroon Airlines» fliegt nach Angaben auf ihrer Website keine Ziele in der Schweiz an.
rr (Quelle: sda)
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