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Es gilt ein Importverbot von lebendem Geflügel und Geflügelfleisch aus allen betroffenen Ländern.

 
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Freitag, 9. September 2005 / 16:22:51

Massnahmenpaket zur Vogelgrippe

Bern - Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Vogelgrippe verabschiedet.

So soll etwa die Freihaltung von Geflügel in der Schweiz verboten werden, falls die Vogelgrippe in einem Nachbarland ausbricht.

Die Massnahmen werden stufenweise ergriffen, wie BVET-Sprecher Franz Geiser zu einem Bericht im neuesten Mitteilungsblatt des Bundesamtes sagte. Je mehr sich die Vogelgrippe der Schweiz nähert, desto weitgreifender sind die Massnahmen. Bereits jetzt startet das BVET mit der Überwachung von Zugvögeln, die in der Schweiz überwintern.

Die Überwachung erfolgt zusammen mit der Schweizerischen Vogelwarte Sempach, dem Nationalen Referenzlabor für Geflügel- und Kaninchenseuchen in Zürich sowie dem Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe in Mittelhäusern im Kanton Bern.

Kleines Risiko

Experten schätzen das Risiko, dass erkrankte Zugvögel bis in die Schweiz gelangen, allerdings als klein ein: Die Schweiz liegt am Rande der Hauptroute der Vögel, welche aus dem von der Vogelgrippe betroffenem Gebiet in Russland kommen. Auch schafft es ein infizierter Vogel kaum, weite Strecken zurückzulegen.

Das Massnahmenpaket wurde zusammen mit Verbänden und Unternehmen der Geflügelbranche erarbeitet. Wie die Bio-Organisation kagfreiland in einem Communiqué mitteilte, unterstützt auch sie die pragmatische Vorgehensweise des Bundes. Ein Freilandverbot bereits zum heutigen Zeitpunkt wäre ihrer Ansicht nach aber eine Überreaktion gewesen.

In Asien sind an dem Virus bislang mehr als fünfzig Menschen gestorben. Ansteckungen bei Vögeln waren diesen Sommer auch in Russland und Kasachstan nachgewiesen worden. Für die Schweiz gilt ein Importverbot von lebendem Geflügel und Geflügelfleisch aus allen von der Vogelgrippe betroffenen Ländern.

bert (Quelle: sda)

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