Donnerstag, 9. Juni 2005 / 09:26:50
Jasmin Hutter kann aufatmen
Bern - Die St. Galler SVP-Nationalrätin Jasmin Hutter wird nicht strafrechtlich belangt für ihre Aussage, auf dem Schweizer Markt gebe es keine funktionierenden Russpartikelfilter.
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat ihre Immunität bekräftigt. Die Baumaschinenverkäuferin Hutter hatte ihre Behauptung in der Begründung zu einer Motion aufgestellt, mit der sie den Aufschub der Russpartikelfilterpflicht für Baumaschinen verlangte. Laut einem Zeitungsartikel wiederholte sie ihre Aussage später unter Nennung einer bestimmten Firma.
Weil zwei Unternehmen Strafanzeige wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht hatten, musste das Parlament eingeschaltet werden. Im März kam der Nationalrat zum Schluss, dass Hutter die absolute Immunität geniesst, die auch das Parlament nicht aufheben kann. Dem schloss sich der Ständerat stillschweigend an.
Aufgrund der absoluten Immunität können Ratsmitglieder für ihre Äusserungen in den Räten und deren Organen rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Nach Ansicht der Räte fallen darunter nicht nur die Motion und deren Begründung, sondern auch die Äusserungen, die Hutter in der Presse zugeschrieben wurden.
rp (Quelle: sda)
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