Mittwoch, 11. Mai 2005 / 14:16:17
Spitex-Leistungen auch für psychisch Kranke
Luzern - Die Krankenkassen müssen im Rahmen der Grundversicherung auch bei psychisch erkrankten Menschen die Kosten für Spitex-Pflege übernehmen.
Das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) hat den Umfang der kassenpflichtigen Leistungen festgelegt.
Gemäss EVG haben psychisch erkrankte Personen grundsätzlich in gleicher Weise Anspruch auf Spitex-Leistungen wie körperlich Kranke.
Voraussetzung sei zunächst, dass die Person in ärztlicher Behandlung stehe. Nicht als solche würden etwa psychotherapeutische Massnahmen zum Zweck der Selbsterfahrung zählen.
Abklärung und Beratung
Die Spitex-Pflege umfasst gemäss dem Grundsatzentscheid zunächst Abklärung und Beratung, etwa bei der Einnahme von Medikamenten.
Im Einzelfall könne das Anleiten und Üben von Bewältigungsmechanismen, die Unterstützung in Krisensituationen oder die Beratung im Umgang mit Krankheitssymptomen erforderlich sein.
Plichtleistungen
Weiter gehöre zu den Pflichtleistungen die Behandlungspflege, wenn dafür bei psychisch Kranken auch nur wenig Platz bleibe.
Kassenpflichtig sei hier etwa beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten. Dagegen könnten keine Massnahmen vergütet werden, die psychotherapeutischen Charakter aufweisen würden.
Schliesslich hätten psychisch erkrankte Menschen Anspruch auf Hilfe bei Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, sowie beim Essen und Trinken oder auf weitere Hilfe bei grundlegenden alltäglichen Lebensverrichtungen. Dabei müsse es sich jedoch immer um Personen- und nicht Sachhilfe, wie etwa Haushaltshilfe handeln.
bsk (Quelle: sda)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
Herzpatienten zahlen zuviel
Freitag, 3. Juni 2005 / 10:57:03