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Montag, 11. April 2005 / 16:09:31

Grundversicherung mit Komplementärmedizin

Bern - Fünf komplementär medizinische Fachrichtungen sollen definitiv in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen werden. Das fordern vier Schweizerische Konsumentenorganisationen.

Die Eidgenössische Leistungskommission (ELK) werde aufgefordert, dem Eidg. Departement des Innern (EDI) einen entsprechenden Antrag zu stellen, hiess es in einer Mitteilung.

Absender sind die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), das Konsumentenforum (kf), sowie die Westschweizer (FRC) und die Tessiner Konsumentenorganisation (acsi).

Konsumentenanliegen

Die definitive Aufnahme der Anthroposophischen und der Chinesischen Medizin sowie der Homöopathie, der Neural- und der Phytotherapie in die Grundversicherung entspreche dem Anliegen zahlreicher Konsumenten, hiess es weiter. Mindestens ein Drittel der Bevölkerung beanspruche komplementärmedizinische Leistungen.

Einsparungen lassen sich nach Ansicht der vier Organisationen mit dem Ausschluss der Komplementärmedizin im Gesundheitswesen nicht erzielen. Deren Kosten würden gemäss Statistik des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 0,16 Prozent der gesamten Kosten in der Grundversicherung betragen.

Hilft Kosten sparen

Im Gegenzug helfe die Komplementärmedizin, Kosten zu sparen. Seien ihre Leistungen von der Grundversicherung ausgeschlossen, müssten kostengünstige natürliche Heilmittel durch teure chemisch-synthetische Präparate ersetzt werden.

Die ELK wird ihren Antrag zu Handen des EDI voraussichtlich im Mai verabschieden, wie ein Sprecher des BAG auf Anfrage sagte. Der Entscheid von Departementsvorsteher muss bis Ende Juni fallen.

sl (Quelle: sda)

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