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Das revidierte Arbeitsgesetz erlaubt sonntägliche Einkaufsbummel in rund 25 Bahnhöfen.

 
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www.sonntagsarbeit.info, www.referendum.info, www.nein.info

Dienstag, 25. Januar 2005 / 19:05:19

Referendum 'Nein zu Sonntagsarbeit'

Bern - Im September oder November wird das Volk zu entscheiden haben, ob das Arbeitsverbot an Sonntagen gelockert wird. Ein Aktionsbündnis von Gewerkschaften hat das Referendum mit über 80 000 Unterschriften eingereicht.

Das revidierte Arbeitsgesetz erlaubt sonntägliche Einkaufsbummel in den rund 25 Bahnhöfen, die einen Umsatz im Personenverkehr von 20 Millionen Franken im Jahr erzielen. Die Kantone können um Zulassung weiterer Bahnhöfe ersuchen. Auch in den Flughäfen mit Linienverkehr dürfen die Geschäfte sonntags öffnen.

Mit dem Referendum wollen die Gewerkschaften verhindern, dass der Sonntag zum Werktag verkommt, sagte Gewerkschaftsbundpräsident Paul Rechsteiner. Sie protestierten dagegen, dass immer mehr Menschen am Sonntag arbeiten sollen - und dies zu immer prekäreren Bedingungen.

Jahrhundertealte Errungenschaft

Die Gewerkschaften seien überzeugt, dass das arbeitende Volk wisse, was es zu verlieren habe, sagte Rechsteiner. Der arbeitsfreie Sonntag sei eine jahrhundertealte Errungenschaft im Interesse der Familien, des sozialen Lebens, der ganzen Gesellschaft.

Bei ihren jüngsten Beschlüssen zur Sonntagsarbeit habe die bürgerliche Parlamentsmehrheit gezeigt, dass sie die Verbindung mit der sozialen Realität verloren habe, sagte Rechsteiner. So habe der Ständerat eine Motion für mehr Sonntagsarbeit gutgeheissen, die von der nationalrätlichen Kommission unterstützt werde.

Klares Nein

In der Abstimmung geht es nach Meinung der Gewerkschaften deshalb nicht um die zwei Dutzend Bahnhöfe oder Flughäfen, an denen sonntags neu sämtliche Waren und Dienstleistungen verkauft werden können. Ein klares Nein soll vielmehr die dahinter drohende Lawine an neuer Sonntagsarbeit aufhalten.

Sonntagsarbeitende verdienten weniger als unter der Woche Beschäftigte, argumentieren die Gewerkschaften. Jene welche am Sonntag arbeiten müssten, hätten ein Anrecht auf Zuschläge. Diese Zuschläge seien nur zu halten, wenn das grundsätzliche Verbot der Sonntagsarbeit bestehen bleibe.

bert (Quelle: sda)

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