Montag, 17. Februar 2003 / 22:12:58
Fluglärm-Vertrag Deutschland-Schweiz nicht weiter verhandelbar
Berlin - Die Schweiz und Deutschland werden nicht noch einmal über das 2001 abgeschlossenen Luftverkehrsabkommen verhandeln. Die Verkehrsminister beider Länder, Moritz Leuenberger und Manfred Stolpe, sagten in Berlin, die Differenzen seien zu gross.
Bei ihrem Treffen blieb offen, ob damit die noch ausstehende Ratifizierung des Fluglärm-Vertrages endgültig gescheitert ist. Leuenberger räumte ein, dass die Chancen dafür nicht enorm gross seien. Stolpe bekräftigte, bei einem Nein der Schweiz eine einseitige Rechtsverordnung zu erlassen.
Der entscheidende Streit-Punkt sind nach den Worten der beiden Minister die Nacht-Flugbeschränkungen an Wochenenden und Feiertagen. Während die deutsche Regierung auf dem im Vertrag vorgesehenen Verbot für Anflüge nach Zürich zwischen 20.00 und 9.00 Uhr bestand, wollte die Schweiz zumindest eine Verkürzung auf 22.00 bis 6.00 Uhr.
Bundesrat Leuenberger erkannte an, dass es nicht möglich sei, den Vertrag so zu ändern, dass beide Seiten zufrieden seien. Spätere Modifikationen nach einer Ratifizierung des Vertrages seien aber damit nicht ausgeschlossen.
Der Chef des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Leuenberger, will sich für die Ratifizierung einsetzen. Allerdings sehe er keine Chance dafür, sagte UVEK-Sprecher Hugo Schittenhelm gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Am Donnerstag wird Leuenberger vor der Ständeratskommission Bericht erstatten. Die zweite Kammer wird voraussichtlich in der Frühlingssession über die Ratifizierung des Staatsvertrages abstimmen, nachdem ihn der Nationalrat bereits abgelehnt hat.
An dem Fluglärm-Gespräch in Berlin nahmen auch der Zürcher Regierungsrat Ruedi Jeker und der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel teil.
Jeker liess offen, wie der Kanton Zürich sich weiter verhalten wird. Laut dem Zürcher Volkswirtschaftsdepartement wird auch der Rechtsweg auf EU-Ebene in Betracht gezogen.
Teufel betonte, die Bevölkerung im Südwesten wäre zufrieden, wenn der Vertrag scheitere. Sie erhoffe sich von einer einseitigen deutschen Verordnung Verbesserungen in ihrem Sinn.
Stolpe sagte, er werde den Vertrag neu im Parlament einbringen, wenn die Schweiz ihn ratifiziert habe. Sonst sei er zum Handeln gezwungen. Bei einer einseitigen deutschen Verordnung würde er die Belange der Bevölkerung im Auge haben, aber auch auf die Existenzgrundlagen des Flughafens Zürich-Kloten achten.
fest (Quelle: sda)
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