Apple hatte Musikstreaming-Konkurrenten im App Store benachteiligt.
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Mittwoch, 6. März 2024 / 17:44:46
EU-Kommission verdonnert Apple zu 1,8 Mrd. Euro Strafe
Brüssel hat Apple mit einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro belegt. Laut einer Untersuchung der EU-Kommission hat das US-Unternehmen seine dominante Stellung durch bestimmte Regeln im App Store missbraucht und Konkurrenten im Musik-Streaming-Geschäft behindert. Ein zentraler Punkt ist das allgemeine Verbot von Apple für Entwickler, in ihren Apps auf günstigere Kauf- oder Abonnementmöglichkeiten hinzuweisen.
Insbesondere stellte die Kommission fest, dass Apple App-Entwicklern Beschränkungen auferlegte, die sie daran hinderten, iOS-Nutzer über alternative und billigere Musikabonnements zu informieren, die ausserhalb der App zur Verfügung stehen. Das verstosse gegen das EU-Kartellrecht.
«Apple hat über einen Zeitraum von zehn Jahren seine dominante Position im Markt für Musikstreaming-Apps im App Store missbraucht», betonte die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Aus diesem Grund wurde eine Geldstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro verhängt, um abschreckende Massnahmen zu ergreifen. Zuvor war noch von einer möglichen Strafe in Höhe von 500 Millionen Euro die Rede.
Apple weist die Vorwürfe zurück und plant Berufung einzulegen. Das Unternehmen argumentiert, dass der digitale Musikmarkt in Europa stark gewachsen sei und es keine ausreichenden Beweise für Schäden bei den Verbrauchern gebe. Apple ist der Meinung, dass diese Entscheidung nicht auf gültigem Wettbewerbsrecht basiert. Der Konkurrent Spotify hingegen profitierte laut Apple von der Technologie des Unternehmens ohne dafür zu zahlen.
Darüber hinaus kündigte Apple an, die umstrittenen Regeln des App Stores zu ändern, um den Anforderungen des Digital Markets Act gerecht zu werden. Die EU-Kommission wird jedoch dafür kritisiert, durch ihre Entscheidung ironischerweise Spotifys dominante Marktposition weiter zu festigen und bereits vorab das Durchsetzen des Digital Markets Act anzustreben.
fest (Quelle: pd)
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