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Unter Umständen kann es geboten sein, das Mobiltelefon mit auf die Toilette zu nehmen - etwa damit die meist teuren Geräte nicht unbewacht liegengelassen werden müssen. (Symbolbild)

 
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www.versicherungsombudsman.info, www.beschaeftigen.info, www.handys.info

Freitag, 8. April 2016 / 15:17:00

Handys im WC beschäftigen Versicherungsombudsman

Zürich - Fällt das Mobiltelefon aus der Hosentasche in die Toilettenschüssel, so kann ein Versicherer die Leistungszahlung nicht in jedem Fall verweigern. Die Ombudsstelle für Privatversicherungen und für die Suva muss sich vermehrt mit solch skurrilen Fällen beschäftigen.

Streitfälle rund um Mobiltelefone haben im vergangenen Jahr zugenommen, wie die Organisation am Freitag mitteilte. Im geschilderten Fall hat sie gegen die Entscheidung des Versicherers interveniert. Unter Umständen kann es nämlich sogar geboten sein, das Mobiltelefon mit auf die Toilette zu nehmen - etwa damit die meist teuren Geräte nicht unbewacht liegengelassen werden müssen.

Mit dieser Sichtweise wurde ein Versicherter, dessen Handy in die Kloschüssel gefallen war, schliesslich doch noch für den Wasserschaden an seinem Gerät entschädigt.

Rückgang der Fallzahlen trügt

Rund 3000 Mal haben Kunden die Schlichtungsstelle für Konflikte mit der Privatassekuranz und mit der Suva im vergangenen Jahr angerufen. Die Fallzahlen sind damit gegenüber 2014 zwar um rund 8 Prozent gesunken. Das heisst aber nicht, dass es zu weniger Meinungsverschiedenheiten mit der Branche kommt.

Vielmehr ist dieser Rückgang laut der Organisation darauf zurückzuführen, dass die Schweiz im Berichtsjahr von Grossereignissen mit vielen Betroffenen verschont geblieben war. Zudem befragten Versicherer vermehrt ihre Kundschaft zur deren Zufriedenheit, weshalb bei Unmut nun nicht mehr sofort der Gang zum Ombudsman erfolgt.

Immer das Kleingedruckte lesen

Viele Beschwerden gibt es mit einem Anteil von 50 Prozent im Bereich Personenversicherungen, bei denen überwiegend die Ablehnung von Leistungen beim Krankentaggeld oder bei der Unfallversicherung zu prüfen waren.

Die Ombudsstelle konnte laut einer Mitteilung vom Freitag rund 2700 Fälle ohne Intervention beim Versicherer beziehungsweise beim Versicherten erledigen. Bei zirka 330 Beschwerden intervenierte der Schlichter aber bei den Versicherungen, wobei rund zwei Drittel dieser Einsprüche von Erfolg gekrönt waren. Es kann sich also lohnen, nicht alles von den Gesellschaften zu akzeptieren.

arc (Quelle: sda)

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