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Auch Schweizer Konzerne sind in missbräuchliche Kinderarbeit verwickelt. (Symbolbild)

 
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Montag, 4. April 2016 / 20:25:00

Nur elf Prozent der Schweizer Konzerne mit Menschenrechtspolitik

Bern/Luzern - Nur elf Prozent der 200 grössten Schweizer Konzerne richten ihre Politik nach den UNO-Prinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten aus. Das zeigt eine Studie der Hilfswerke Brot für alle und Fastenopfer. Die Organisationen fordern darum verbindliche Vorgaben.

Die Studie stützt damit die Anliegen der eigenen Konzernverantwortungsinitiative, welche 66 Organisationen im April 2015 lanciert hatten. Die Unterschriftensammlung läuft bis zum 21. Oktober.

Die UNO-Prinzipien für die Wirtschaft finden in der Schweiz wenig Beachtung, wie die beiden Hilfswerke am Dienstag mitteilten. Nur 22 der 200 umsatzstärksten Konzerne legen offen, wie umfassend sie eine Berichterstattung über mögliche Menschenrechtsverletzungen gemäss den UNO-Leitlinien sicherstellen. Bei nicht-börsenkotierten Unternehmen sinkt der Anteil jener mit transparenter Menschenrechtspolitik auf drei Prozent.

Fast zwei Drittel ohne Menschenrechtspolitik

Das Bild wird gemäss der Studie nicht viel besser, wenn auch lückenhafte Ausführungen zur Sorgfaltspflicht erfasst werden. Fast zwei von drei Unternehmen haben keine UNO-konforme Menschenrechtspolitik und auch keinen Verhaltenskodex.

Bei nicht-börsenkotierten Unternehmen haben sogar knapp drei Viertel keinen Kodex. Unter den börsenkotierten Firmen ist das bei der Hälfte der Fall.

Die Studie zieht daraus der Schluss, dass der Mehrheit der Konzernleitungen die Beachtung der Menschenrechte ausserhalb der Schweiz egal ist.

Keine konkreten Massnahmen

Die Studie untersuchte nicht nur, ob die Firmen die UNO-Richtlinien übernommen haben. Alle im Herbst 2015 im Internet oder in speziellen Berichten verfügbaren Angaben zur sozialen Verantwortung und Nachhaltigkeit wurden ebenfalls unter die Lupe genommen.

Dabei standen konkrete Massnahmen im Zentrum. Diese gab es aber kaum. Vage Ausführungen herrschten vor. Eine umfassende Einordnung der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt fehlte. Als lobenswertes Beispiel nennt die Studie ein Reiseunternehmen, das Berichte zu den Menschenrechten in Indien und Kenia verfasste.

Aus der Studie ziehen Fastenopfer und Brot für alle den Schluss, dass es zur Umsetzung der UNO-Richtlinie in der Schweiz zwingende Vorschriften und damit ein Ja zur Konzernverantwortungsinitiative braucht.

Kinderarbeit und Umweltschäden

Die Initiative will globale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz in die Pflicht nehmen. Sie sollen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden haften.

Ihr Anliegen illustrieren die Initianten etwa mit katastrophalen Arbeitsbedingungen in Kleiderfabriken in Asien oder Osteuropa, missbräuchlicher Kinderarbeit bei der Kakaoproduktion in Westafrika oder tödlichen Emissionen in Sambia. In solche Missstände seien durch ihre weltweite Tätigkeit auch Schweizer Konzerne verwickelt.

Die Initiative orientiert sich an den «UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte». Demnach muss ein Konzern vorab all seine Geschäftsabläufe und -beziehungen durchleuchten, um mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zu identifizieren.

Anschliessend muss er solche potenziell negative Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit mit wirksamen Gegenmassnahmen bekämpfen. Und als dritten Schritt ist er verpflichtet, transparent über allfällig verletzte Rechte und die dagegen ergriffenen Vorkehrungen zu berichten.

arc (Quelle: sda)

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