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Drei der Angeklagten befanden sich bereits seit April 2014 in U-Haft. (symbolbild)

 
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www.freiheitsstrafen.info, www.is-prozess.info

Freitag, 18. März 2016 / 12:42:00

Freiheitsstrafen im IS-Prozess

Bellinzona - Drei der vier irakischen Angeklagten sind am Freitag vom Bundesstrafgericht zu Freiheitsstrafen verurteilt worden - zwei von ihnen zu 4 Jahren und 8 Monaten. Damit blieb das Gericht unter dem beantragten Strafmass zurück.

Ein zwei Jahre währender Indizienprozess sei mit dem Urteil von heute beendet worden, sagte Bundesanwalt Michael Lauber am Freitag vor Medienvertretern am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Die Bundesanwaltschaft sei "zufrieden" mit dem Urteil.

Die viertägige Hauptverhandlung fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in Bellinzona statt - auch am Tag der Urteilsverkündung war das Gerichtsgebäude weitläufig abgesperrt.

Verbindung zu IS-Mitglied erwiesen

Im Prozess stand die Auseinandersetzung mit Chat-Gesprächen im Mittelpunkt - auf ihnen beruhte in weiten Teilen die Anklage. Sie können als Aufruf zum Kampf interpretiert werden, auch wenn nicht alle Schlüsselwörter einen zwingend aggressiven Charakter gehabt hätten, sagte der Richter am Freitag in seinem Urteil. Der Begriff "Wassermelone" beispielsweise, welcher von der Bundesanwaltschaft mit "Bombe" übersetzt wurde, wurde laut Richter nicht zur "Beschreibung eines Handlungsplans" genutzt.

Den im Rollstuhl sitzende Hauptangeklagte verurteilte das Bundesstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten - die Bundesanwaltschaft hatte 7,5 Jahre beantragt. Der Richter gelangte zu der Ansicht, dass der Hauptangeklagte eine direkte Verbindung zu einem mutmasslichen Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) unterhielt.

Er habe "koordinierende Informationen" mit ihm ausgetauscht, so der Richter. Deshalb sei er wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation schuldig zu sprechen. Der 29-Jährige muss die Verfahrenskosten von 50'000 Franken übernehmen und ausserdem Anwaltskosten von 172'000 Franken zahlen, sobald im dies seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.

Helfer ausserhalb des "streng organisierten Kerns"

Gemäss dem Richter sei für die Bewertung der Tatbestände der vier angeklagten Iraker in drei Bereiche unterschieden worden. Zum "streng organisierten Kern" zählten Mitglieder des IS. Dazwischen gebe es eine "Grauzone" und dann kämen die Unterstützer des IS, zu denen im erweiterten Sinne auch drei der Angeklagten gezählt wurden.

Der zweite Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, weil er mit seinen Aktivitäten in den sozialen Medien den IS unterstützt haben soll. Er unterstrich, dass die Vernetzung des IS im Internet zentral für seine kriminellen Machenschaften sei.

Es habe nicht bewiesen werden können, dass der 31-Jährige einen Flash-Speicher aus der Türkei holte, auf dem sich laut der Anklage Dokumente für die Planung eines Anschlags befunden haben sollen. Auch in seinem Fall ist die Verurteilung mit finanziellen Kosten verbunden: Er muss die Verfahrenskosten von rund 50'000 Franken zahlen und rund 120'000 Franken an Anwaltskosten übernehmen, sobald er dazu in der Lage ist.

Freispruch für ehemaligen Imam

Der dritte Angeklagte erhält ebenfalls eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten. Der Richter betonte, dass der 34-Jährige am Aufbau einer IS-Zelle in der Schweiz mitwirkte. Indem er ein Facebook-Konto errichtete, habe er die "Propagandamaschine des IS" unterstützt.

Die Verfahrenskosten von rund 50'000 Franken muss auch er übernehmen. Zudem muss er die Eidgenossenschaft für die Anwaltskosten von rund 130'000 Franken unterstützen sobald seine wirtschaftlichen Verhältnisse ihm das ermöglichen.

Beim vierten zuvor als Imam tätigen Angeklagten entschied das Gericht dagegen auf einen Freispruch: Die Unterstützung einer kriminellen Organisation sei nicht erwiesen. Der 35-Jährige bekommt eine Entschädigung von 1092 Franken. Er war von der Staatsanwältin des Bundes in der Hauptverhandlung als "geistiger Brandtstifter" bezeichnet worden.

Drei der Angeklagten befanden sich bereits seit April 2014 in Untersuchungshaft - die verbüsste Zeit wird auf das Strafmass angerechnet.

Der Anwalt des Hauptangeklagten im Rollstuhl kündigte im Anschluss an den Prozess an, das Urteil "sehr wahrscheinlich" weiterzuziehen. Sein Mandant habe damit gerechnet, dass es zu einer Verurteilung komme, er empfinde das Strafmass aber als zu hoch.

bert (Quelle: sda)

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