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Laut den Jagdbehörden steht fest, dass der Wolf vor einigen Tagen an den Folgen mehrerer Schüsse starb.

 
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Donnerstag, 17. März 2016 / 09:42:34

Junger Wolf illegal mit Schrot niedergestreckt

Sils im Domleschg GR - Unbekannte haben im Kanton Graubünden einen etwa einjährigen Wolf mit Schrot geschossen. Danach wurde der Kadaver unter einer Strassenbrücke auf Gemeindegebiet von Sils im Domleschg entsorgt. Dem Täter droht eine Haftstrafe.

Bei dem am Dienstag von Waldarbeitern entdeckten Tier handle es sich aufgrund bisheriger Erkenntnisse um einen im Jahre 2015 geborenen, männlichen Jungwolf, teilte das Bündner Amt für Jagd und Fischerei am Donnerstag mit.

Der Kadaver wurde für eine genaue Untersuchung und für die Abklärung der Todesursache dem pathologischen Institut der Universität Bern übergeben. Laut den Bündner Jagdbehörden steht fest, dass das Raubtier vor einigen Tagen an den Folgen mehrerer Schüsse mit Schrot starb.

Aufgrund der vorgefunden Situation sei davon auszugehen, dass der Wolf nicht an der Fundstelle geschossen, sondern als Kadaver über den Rand einer Strassenbrücke in ein Tobel geworfen worden sei, hiess es in der Mitteilung. Die Jagdbehörden haben bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Es ist bereits der zweite Wolf, der in den vergangenen Tagen illegal getötet worden ist. Am 7. März wurde in Raron VS am Ufer der Rhone ebenfalls ein Wolfskadaver gefunden. Er starb ebenfalls an den Folge einer Schussverletzung, wie die Walliser Staatskanzlei vor Kurzem mitteilte.

Gefängnis bis zu einem Jahr

Er sei empört über den zweiten illegalen Wolfsabschuss innert kurzer Zeit, teilte der WWF mit. Es dürfe nicht sein, dass "Wilderer einfach nach Belieben Wölfe abknallen". Der Ständerat habe den Schutz des Wolfes schliesslich erst kürzlich bestätigt.

Wilderei sei kein Kavaliersdelikt, betonte der WWF. Es sei zu hoffen, dass die Schuldigen gefunden und hart bestraft würden.

Beim illegalen Abschuss des Jungwolfes handelt sich um einen Verstoss gegen das eidgenössische Jagdgesetz. Wird der Täter erwischt, muss er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen, wie es bei der Bündner Staatsanwaltschaft auf Anfrage hiess. Ist der Schütze im Besitz eines Jagdpatentes, kann es ihm entzogen werden.

Ermittlungen im letzten Fall eingestellt

Der letzte illegale Wolfsabschuss in Graubünden datiert von Anfang Januar 2014. Das Jungtier, das zum Calanda-Rudel gehörte, wurde von einem Unbekannten angeschossen und litt tagelang Qualen, bevor es starb. Der Schütze wurde nie gefunden, die Ermittlungen wurden Ende 2014 eingestellt.

Ebenfalls Anfang 2014 erschoss ein Jäger im Raume Domleschg irrtümlich einen Wolf. Der Mann befand sich auf der Passjagd nach Füchsen, als ihm der Irrtum unterlief. Nachdem der Jäger den Fehler bemerkt hatte, erstattete er Selbstanzeige bei der Wildhut.

cam (Quelle: sda)

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