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Die Ausdehnung von E-Voting auf Behinderte entspricht der Strategie des Bundesrates für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe. (Symbolbild)

 
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Freitag, 11. März 2016 / 13:32:00

Behinderte können erstmals elektronisch abstimmen

Bern/Basel - Am 5. Juni können in Basel-Stadt Menschen mit Behinderung elektronisch abstimmen. Der Bundesrat hat am Freitag ein entsprechendes Gesuch des Stadtkantons bewilligt.

Basel-Stadt ist landesweit der erste Kanton, der die elektronische Stimmabgabe für Behinderte ermöglicht. Der Kanton geht davon aus, dass sich rund 400 Männer und Frauen für das E-Voting melden werden.

Wer den elektronischen Stimmkanal benutzen will, muss gegenüber dem Kanton nachweisen, dass er oder sie auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage ist, mit herkömmlichen Mitteln autonom zum Stimmen zu gehen, wie es bei der Bundeskanzlei auf Anfrage hiess.

Die Ausdehnung von E-Voting auf Behinderte entspricht der Strategie des Bundesrates für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe. Wie bisher elektronisch abstimmen können in Basel-Stadt die immatrikulierten Auslandschweizerinnen und -schweizer.

Neun Deutschschweizer Kantone ohne Bewilligung

Bei den eidgenössischen Wahlen 2015 konnten Auslandschweizer neben Basel-Stadt nur in Luzern, Genf und Neuenburg elektronisch ihre Stimme abgeben. Neun weiteren Deutschschweizer Kantonen verweigerte der Bundesrat vor den Wahlen die Bewilligung für das E-Voting mit der Begründung, ihr System weise eine Sicherheitslücke auf.

arc (Quelle: sda)

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