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Beim Täter bestehe eine überdurchschnittliche Rückfallgefahr. (Symbolbild)

 
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Freitag, 4. März 2016 / 19:50:00

Verwahrung von gewalttätigem Neonazi aufgehoben

Zürich - Der Neonazi, der 2012 im Zürcher Niederdorf einem Mann in die Brust geschossen hat, wird doch nicht verwahrt. Das Zürcher Obergericht hat am Freitag die vom Bezirksgericht verhängte Freiheitsstrafe um zwei auf 14 Jahre erhöht. Die Verwahrung hob es jedoch auf.

Das Bezirksgericht Zürich hatte den damals 27-Jährigen im Juni 2014 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe und anschliessender Verwahrung verurteilt. Der Verteidiger des Mannes legte gegen das Urteil Berufung ein. Er wehrte sich damit vor allem gegen die Verwahrung.

Ein psychiatrisches Gutachten hatte eine überdurchschnittliche Rückfallgefahr des in seiner Persönlichkeit gestörten Täters festgestellt. Auch ein zweites Gutachten bestätigte jetzt das grosse Rückfallrisiko und empfahl eine stationäre Massnahme.

Das Obergericht gab dem Beschuldigten jedoch noch eine allerletzte Chance und sah von einer Verwahrung ab, unter anderem weil der Mann noch relativ jung ist. Stattdessen muss der Täter nun während des Strafvollzugs eine ambulante Psychotherapie machen.

Das Strafmass hob das Obergericht nun aber wegen der Schwere der Tat auf 14 Jahre an. Die Staatsanwaltschaft hatte wie vor Bezirksgericht 15 Jahre gefordert. Die Verteidigung hatte die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und stattdessen vier Jahre Gefängnis und eine ambulante Massnahme wegen vorsätzlicher Körperverletzung verlangt.

Dem Opfer muss der Verurteilte eine Genugtuung in Höhe von 18'000 Franken zahlen.

Aus nächster Nähe geschossen

Der verurteilte Neonazi hatte im Mai 2012 während eines Streits vor einer Bar einem 26-jährigen Gesinnungsgenossen aus nächster Nähe in die Brust geschossen. Der Täter flüchtete daraufhin nach Deutschland, wo er zwei Tage später verhaftet und später an die Schweiz ausgeliefert wurde. Das Opfer überlebte den Lungendurchschuss dank einer Notoperation.

Vor dem Bezirksgericht hatte der Täter Notwehr geltend gemacht, weil er von seinem Kontrahenten mit einer Bierflasche beworfen und attackiert worden sei. Das Gericht nahm dem Angeklagten diese Version jedoch nicht ab und wertete die Tat als versuchte vorsätzliche Tötung. Der Beschuldigte habe gezielt und bewusst aus nächster Nähe geschossen.

bert (Quelle: sda)

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