Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Südafrikas Präsident Jacob Zuma.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.renovierung.info, www.suedafrikas.info, www.steuergeld.info, www.praesident.info

Dienstag, 9. Februar 2016 / 19:23:23

Südafrikas Präsident gibt Fehler zu nach Renovierung mit Steuergeld

Johannesburg - Die Luxussanierung seines Privathauses mit Steuergeldern kommt Südafrikas Präsident c nun doch teuer zu stehen. Zwei Jahre weigerte er sich, einen angemessenen Anteil zurückzuzahlen. Der Fall landete vor dem Verfassungsgericht.

Südafrikas Präsident Jacob Zuma missachtete eine rechtlich bindende Aufforderung, unzulässig verwendete Steuergelder für die Luxus-Sanierung seines Privathauses zurückzuzahlen. Das räumte ein Anwalt des Präsidenten am Dienstag während einer Verhandlung des Verfassungsgerichts in Johannesburg ein.

«Wir akzeptieren, dass der Präsident Ausgleichsmassnahmen ergreifen muss», sagte Anwalt Jeremy Gauntlett einer Jury von elf Richtern.

Die beiden grössten Oppositionsparteien des Landes, Demokratische Allianz (DA) und Ökonomische Freiheitskämpfer (EFF), hatten eine Klage gegen Zuma eingereicht, weil er seit März 2014 die Ergebnisse einer staatlichen Untersuchung der nationalen Ombudsfrau Thuli Madonsela ignoriert hat.

Demnach sollte der 73-jährige Zuma einen «angemessenen Betrag» der Ausgaben für die Sanierung seiner Villa in Nkandla in der Provinz KwaZulu-Natal zurückzahlen. Madonsela hatte Zuma «unethisches Verhalten» vorgehalten.

Heftige öffentliche Kritik

Zuma steht seit 2009 unter Dauerfeuer von Öffentlichkeit und Opposition. Damals wurde bekannt, dass sein privates Anwesen mit Staatsgeldern saniert und ausgebaut wurde.

In den Bau flossen rund 250 Millionen Rand (derzeit 15,4 Millionen Franken) an öffentlichen Mitteln. Das entspricht etwa dem Preis von 100 Einfamilienhäusern in der Wirtschaftsmetropole Johannesburg.

Nach offizieller Lesart handelte es sich bei dem Ausbau nur um nötige Sicherheitsmassnahmen. Ein neu gebauter Swimmingpool etwa dient demnach angeblich nur als Wasserreserve für die Feuerwehr.

Erst vergangene Woche, kurz vor dem drohenden Gerichtstermin, hatte der Präsident einer teilweisen Rückzahlung der Kosten zugestimmt. Die Höhe der fälligen Rückzahlung solle gemeinsam vom südafrikanischen Rechnungshof und dem Finanzministerium festgelegt werden, sagte der Staatschef.

Es blieb am Dienstag unklar, wann das Verfassungsgericht eine Entscheidung treffen wird.

fest (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Zuma muss Luxussanierung teils zurückzahlen
    Donnerstag, 31. März 2016 / 12:06:44
    [ weiter ]
    Opposition verzögert Zumas Rede
    Donnerstag, 11. Februar 2016 / 22:26:19
    [ weiter ]
    Südafrikas Präsident will Gelder für Sanierung zurückzahlen
    Mittwoch, 3. Februar 2016 / 13:33:27
    [ weiter ]
    Südafrikas Präsident entlässt nach vier Tagen neuen Finanzminister
    Montag, 14. Dezember 2015 / 07:38:55
    [ weiter ]
    Zuma verspricht Nullrunde für Studiengebühren
    Freitag, 23. Oktober 2015 / 17:33:58
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG