Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Die Post siegt vor dem Obergericht.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.schweizerische.info, www.freigesprochen.info, www.post.info

Mittwoch, 23. Dezember 2015 / 11:28:41

Schweizerische Post freigesprochen

Solothurn - Das Solothurner Obergericht hat die Schweizerische Post vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen. Das Obergericht hob am Mittwoch ein erstinstanzliches Urteil auf. Der Fall steht im Zusammenhang mit einem Anlagebetrug.

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hatte die Schweizerische Post im April 2011 der Geldwäscherei schuldig gesprochen und eine Busse von 250'000 Franken verhängt. Das Gericht kam zum Schluss, das Tochterunternehmen PostFinance habe im Vorfeld einer ungewöhnlich hohen Barauszahlung von 4,6 Millionen Franken nicht genügend Abklärungen vorgenommen.

Die Post akzeptierte den Schuldspruch nicht und wollte einen Freispruch. Sie zog den Fall ans Obergericht weiter. Die Staatsanwaltschaft reichte Anschlussberufung ein. Sie forderte einen Schuldspruch wegen Geldwäscherei und eine Busse von 2,6 Millionen Franken.

Keine subjektive Schuld der Mitarbeiter

Das Obergericht sprach die Schweizerische Post auf der ganzen Linie frei. Die beiden Mitarbeiter der Post, die mit der Barauszahlung beschäftigt gewesen seien, hätten sich subjektiv nicht schuldig der Geldwäscherei gemacht, hiess es am Mittwoch bei der mündlichen Urteilseröffnung.

Es fehle der Nachweis, dass sich jemand im Unternehmen rechtswidrig verhalten habe. Die Staatsanwaltschaft habe die beiden mit der Barauszahlung beschäftigten Personen nicht angeklagt.

Weil der subjektive Straftatbestand der Geldwäscherei nicht erfüllt sei, sei auch das Unternehmen strafrechtlich nicht verantwortlich zu machen. Ein Unternehmen könne nur dann belangt werden, wenn sich ein Mitarbeiter fehlerhaft verhalten und strafbar gemacht habe.

Die Angestellte am Postschalter in Solothurn hatte sich bei einem Mitarbeiter der Compliance-Abteilung erkundigt, ob die ungewöhnlich hohe Barauszahlung möglich sei. Der Mitarbeiter prüfte, ob das Geld auf dem Konto lag. Er gab grünes Licht und das Geld wurde bar ausbezahlt.

Geld aus Anlagebetrug ist verschwunden

Ein Solothurner Treuhänder hatte als einziger Verwaltungsrat am 11. Februar 2005 auf einer Poststelle in Solothurn 4,6 Millionen Franken bar abgehoben. Er liess sich 4600 Tausendernoten aushändigen.

Er gab an, das Geld für den Kauf von Edelsteinen zu verwenden. Das Geld war erst am Tag zuvor aus das Konto überwiesen worden. Es ist mittlerweile verschwunden. Der Treuhänder und eine Deutsche wurden wegen Anlagebetrugs rechtskräftig zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Der Anwalt der Schweizerischen Post sagte, er nehme das Urteil des Obergerichtes mit Befriedigung zur Kenntnis. Niemand im Unternehmen habe eine strafbare Handlung begangen. Es habe zum damaligen Zeitpunkt niemand wissen können, dass es letztlich um Anlagebetrug gegangen sei. Der Staatsanwalt sagte, er werde das Urteil studieren und später über einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht entscheiden.

bg (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Solothurn zieht Freispruch der Post ans Bundesgericht weiter
    Montag, 1. Februar 2016 / 10:22:00
    [ weiter ]
    Wie schuldig ist die Post?
    Donnerstag, 21. April 2011 / 09:14:50
    [ weiter ]
    Schweizerische Post schuldig gesprochen
    Donnerstag, 21. April 2011 / 07:14:12
    [ weiter ]
    Millionenbusse für Post gefordert
    Dienstag, 19. April 2011 / 15:00:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG