Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Das Gericht in Auckland gab seinen Entscheid am Mittwoch bekannt.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.auslieferung.info, www.bekaempfen.info, www.dotcom.info, www.weiter.info

Mittwoch, 23. Dezember 2015 / 08:17:18

Kim Dotcom will Auslieferung weiter bekämpfen

Wellington - Ein Richter in Neuseeland hat die Auslieferung des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom an die USA genehmigt. Dieser kann den Entscheid aber noch weiterziehen und will das nach Angaben seines Anwalts auch tun.

Das Gericht in Auckland gab seinen Entscheid am Mittwoch bekannt. Die Beweislage gegen Dotcom sei überwältigend, sagte der Richter. Zu entscheiden war nicht über eine mögliche Schuld Dotcoms, sondern lediglich darüber, ob die Anschuldigungen stichhaltig genug für eine Auslieferung sind. Die Anhörung war Ende November beendet worden.

«In dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen», sagte Dotcom nach der Urteilsverkündigung. Sein Anwalt kündigte nach einem Bericht der «New Zeland Herald» noch vor Gericht an, der Fall werde an die nächsthöhere Instanz weitergezogen. Gegenüber der gleichen Zeitung sagte Dotcom, er werde bis zum höchsten neuseeländischen Gericht gegen die Auslieferung kämpfen, was bis zu drei Jahre dauern könne.

Neuseeland wartet ab

Die neuseeländische Regierung will nun Dotcoms Anfechtung abwarten. Justizministerin Amy Adams wird darüber befinden müssen, ob er tatsächlich ausgeliefert wird. Sie werde die Entscheidung des Gerichts prüfen und sich von ihrem Ministerium beraten lassen, sagte sie. «Da die Gerichtsentscheidung angefochten werden kann, wäre es unangemessen, sich zu diesem Zeitpunkt weiter zu äussern.»

Dotcom drohen in den USA 20 Jahre Haft wegen Urheberrechtsverletzungen, Betrugs und Geldwäscherei. Die US-Justiz will dem 41-Jährigen, der mit seiner Tauschbörse ein Vermögen verdiente, den Prozess machen, weil er für die grossflächige Weiterverbreitung von Onlineinhalten ohne Berücksichtigung der Urheberrechte verantwortlich gemacht wird.

Verfahren läuft seit 2011

Der Fall hatte im Januar 2011 seinen Anfang genommen, als bewaffnete neuseeländische Polizisten Dotcoms Anwesen in Auckland durchsuchten, während zeitgleich die US-Bundespolizei FBI gegen den Deutschen ermittelte.

Dotcom weist alle Vorwürfe zurück. Er stellt sich auf den Standpunkt, er habe nur die Plattform zur Verfügung gestellt. Auch die früheren Megaupload-Manager Finn Batato, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk sollen in den USA vor Gericht gestellt werden.

Nach Berechnungen der US-Behörden soll Megaupload mit Urheberrechtsverletzungen einen Gewinn von 175 Millionen Dollar gemacht haben, während die Hersteller von Filmen, Musik und Software Verluste von 500 Millionen Dollar verzeichneten. Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als grössten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein.

nir (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Richter genehmigt Auslieferung von Kim Dotcom an USA
    Mittwoch, 23. Dezember 2015 / 08:25:49
    [ weiter ]
    Wird Kim Dotcom an die USA ausgeliefert?
    Montag, 21. September 2015 / 06:58:00
    [ weiter ]
    Weitere Schlappe für Kim Dotcom
    Montag, 14. September 2015 / 09:06:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG