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Mittwoch, 4. November 2015 / 17:02:00

TIR fordert konsequente Bestrafung von Tierquälereien

Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über ein relativ strenges Tierschutzrecht, wenn gleich auch hierzulande immer noch erhebliches Verbesserungspotenzial besteht.

Gerade bei der Umsetzung der Tierschutzbestimmungen zeigen sich gravierende Mängel - vor allem in strafrechtlicher Hinsicht, also bei der Verfolgung und Ahndung von Tierquälereien und anderen Tierschutzdelikten. Oft kommen Täter mit viel zu milden oder sogar ganz ohne Strafen davon. In ihrem aktuellen Flyer informiert die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wie sie solchen Vollzugsmängeln entgegenwirkt und was sie in diesem Bereich schon erreicht hat.

Wichtige präventive Funktion

Dem strafrechtlichen Tierschutz kommt eine wichtige präventive Funktion zu. Die für Tierdelikte ausgesprochenen Strafen sollen eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter haben und diese vor weiteren Tierschutzverstössen abhalten. Das Recht kann diese Funktion aber nur erfüllen, wenn es auch wirklich umgesetzt wird und Tierquäler für ihre Taten tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden. Oftmals werden Tierschutzdelikte von den zuständigen Behörden aber nicht mit der notwendigen Konsequenz verfolgt und bestraft. Bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften bestehen teilweise noch immer erhebliche Missstände. 

Schwachstellen im Vollzug

Mit ihrer jährlichen Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis zeigt die TIR Schwachstellen im Vollzug auf und macht diese transparent. Die Auswertung stösst jeweils auch auf ein grosses Medieninteresse, wodurch die TIR Druck auf die für Tierschutzdelikte zuständigen Beamten und Behörden ausüben kann. Dies hat massgeblich dazu beigetragen, dass sich der Vollzug gesamtschweizerisch in den letzten Jahren stark verbessert hat und Täter wesentlich häufiger verurteilt werden. Die jährlichen Auswertungen sowie die rund 14'500 anonymisierten Fälle sind unter www.tierimrecht.org einsehbar.

Der TIR-Themenflyer «Für eine konsequente Bestrafung von Tierquälereien!» kann als PDF heruntergeladen oder in Druckform bei der TIR-Geschäftsstelle bestellt werden.

li (Quelle: Tier im Recht)

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  • TIR-Flyer
    TIR-Flyer Nr. 31 - September 2015: Für eine konsequente Bestrafung von Tierquälereien!
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