Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Eduardo Li (rechts) wird von der Schweiz ausgeliefert.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.auslieferung.info, www.bewilligt.info, www.schweiz.info

Dienstag, 29. September 2015 / 15:45:00

Schweiz bewilligt Auslieferung

Bern - Ein weiterer FIFA-Funktionär kann an die USA ausgeliefert werden. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat der Auslieferung von Eduardo Li zugestimmt, dem ehemaligen Präsidenten des costa-ricanischen Fussballverbandes (FEDEFUT).

Eduardo Li war am 27. Mai zusammen mit sechs weiteren FIFA-Funktionären aufgrund von US-Verhaftersuchen in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Li wird vorgeworfen, beim Verkauf von Marketingrechten anlässlich der Qualifikationsspiele für die WM 2018 an eine US-amerikanischen Sportvermarktungsfirma Bestechungsgelder angenommen zu haben, wie das BJ mitteilte.

Das am 1. Juli 2015 übermittelte formelle US-Auslieferungsersuchen stützt sich auf einen Haftbefehl vom 20. Mai 2015 der für den Bezirk Ost von New York zuständigen Staatsanwaltschaft. Das BJ ist in seinem Auslieferungsentscheid zum Schluss gelangt, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind.

Insbesondere sei der im US-Auslieferungsersuchen dargelegte Sachverhalt auch nach schweizerischem Recht strafbar. Danach habe Li durch die Annahme von Bestechungsgeldern für die Vergabe von Sportmarketingverträgen den Wettbewerb massiv beeinflusst und den Markt für Medienrechte im Zusammenhang mit den WM-Qualifikationsspielen verfälscht. Andere Sportvermarktungsfirmen seien benachteiligt worden.

Zudem sei unter anderem der Fussballverband von Costa Rica daran gehindert worden, ebenfalls günstigere Vermarktungsverträge auszuhandeln. In der Schweiz wäre dieses Verhalten als unlauteres Handeln gemäss Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar, hält das BJ in einer Mitteilung vom Dienstag fest. Li kann den Auslieferungsentscheid innert 30 Tagen beim Bundesstrafgericht anfechten.

Bereits früher zwei Auslieferungsentscheide gefällt

Das BJ hat bereits der Auslieferung von zwei weiteren FIFA-Funktionären gutgeheissen, die im Rahmen der aufsehenerregenden Polizeiaktion vom 27. Mai in Zürich verhaftet worden waren. Vor sechs Tagen wurde bekannt, dass der venezolanische FIFA-Funktionär Rafael Esquivel an die USA ausgeliefert werden kann. Auch er soll Bestechungsgelder angenommen haben. Eine Woche zuvor hatte das BJ auch der Auslieferung des uruguayischen FIFA-Funktionärs Eugenio Figueredo zugestimmt.

Als erster der sieben Festgenommenen war bereits im Juli der ehemalige Funktionär Jeffrey Webb an die USA überstellt worden. Er hatte seiner Auslieferung selber zugestimmt. Dem ehemaligen FIFA-Vizepräsidenten aus den Caymaninseln wird unter anderem Betrug und Geldwäsche vorgeworfen. Vor einem New Yorker Gericht plädierte der 50-Jährige auf «nicht schuldig».

kris (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Schweiz liefert weiteren FIFA-Funktionär an die USA aus
    Mittwoch, 28. Oktober 2015 / 14:38:30
    [ weiter ]
    Auslieferung eines weiteren Funktionärs
    Freitag, 9. Oktober 2015 / 14:59:00
    [ weiter ]
    FIFA-Funktionär bleibt in Haft
    Montag, 5. Oktober 2015 / 14:42:00
    [ weiter ]
    Adidas fordert FIFA-Reform, aber keinen sofortigen Rücktritt
    Samstag, 3. Oktober 2015 / 10:59:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG