Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Kein Land soll nach Ansicht des US-Konzerns bestimmen können, was in einem anderen Land im Internet sichtbar ist.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.datenschuetzer.info, www.franzoesische.info, www.auflaufen.info, www.google.info

Freitag, 31. Juli 2015 / 06:30:19

Google lässt französische Datenschützer auflaufen

Brüssel - Google lehnt es ab, das in Europa geltende «Recht auf Vergessen» weltweit anzuwenden, wie es eine französische Datenschutz-Behörde fordert. Kein Land soll nach Ansicht des US-Konzerns bestimmen können, was in einem anderen Land im Internet sichtbar ist.

Europas Bürger können seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom vergangenen Jahr unter bestimmten Bedingungen Suchmaschinen dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnisliste verschwinden zu lassen. Während Google solchen Anträgen auf europäischen Versionen seiner Seiten nachkommt, tauchen die Links auf Seiten wie google.com weiterhin auf.

Die französische Datenschutz-Aufsicht CNIL hatte Google Mitte Juni formell aufgefordert, solche Einträge weltweit zu löschen. Das lehnt Google aber ab, wie das Unternehmen am Donnerstag auf seinem Blog bekanntgab. «Während das Recht auf Vergessen nun in Europa Gesetz sein mag, ist es global kein Gesetz», schreibt Google. CNIL sei nicht global zuständig.

Das Unternehmen spricht von einer «beunruhigenden Entwicklung». «Wir glauben, dass kein Land die Autorität haben sollte, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen kann», hiess es in der Stellungnahme. Ansonsten wäre das Internet nur so frei, wie es das am wenigsten freie Land erlaube.

Behörde behält sich Strafe vor

Man habe die CNIL daher aus Prinzip gebeten, die Aufforderung zurückzuziehen, hiess es weiter. CNIL bestätigte der Nachrichtenagentur AFP, dass fristgerecht eine Reaktion von Google eingegangen sei. Diese werde nun in der vorgegebenen Frist von zwei Monaten geprüft.

Die CNIL behalte sich «die Möglichkeit einer Strafphase» vor, hiess es weiter. In diesem Fall droht Google ein Bussgeld von bis zu 150'000 Euro.

Google aktualisierte ausserdem seine Angaben über die eingegangenen Anträge auf Linklöschungen. Europaweit sind demnach 290'000 Begehren gestellt worden, die 1,06 Millionen Internetadressen betreffen. In weniger als der Hälfte (41,3 Prozent) der bisher bearbeiteten Fälle entfernte Google die URL nach eigenen Angaben aus den Ergebnissen.

Obwohl das Urteil auf die Schweiz nicht anwendbar ist, lässt Google auch Anträge aus der Schweiz zu: Seit Ende Mai 2014 gingen laut Google rund 7300 Begehren ein, die fast 25'000 Adressen betreffen. Die Anerkennungsquote liegt bei 44,3 Prozent.

nir (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Auch Android im Visier der EU-Wettbewerbshüter
    Mittwoch, 20. April 2016 / 13:41:00
    [ weiter ]
    Magna Charta 2.0
    Mittwoch, 7. Oktober 2015 / 12:09:20
    [ weiter ]
    Google macht mit Amateur-Material Kinofilm über Indien
    Donnerstag, 1. Oktober 2015 / 16:50:59
    [ weiter ]
    Google hält Nutzer nicht mehr zu Konto bei Google+ an
    Montag, 27. Juli 2015 / 23:41:54
    [ weiter ]
    Marktwert von Google wächst an einem Tag um 65 Milliarden Dollar
    Samstag, 18. Juli 2015 / 09:20:17
    [ weiter ]
    Starkes Anzeigengeschäft verhilft Google zu Umsatzsprung
    Donnerstag, 16. Juli 2015 / 23:10:02
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG