Paul Hälg und Monika Ribar sollen nun doch Verwaltungsräte von Sika bleiben.
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Montag, 22. Juni 2015 / 08:36:33
Sika-Erben wollen einen Verwaltungsrat abwählen lassen
Baar - Paul Hälg und Monika Ribar sollen nun doch Verwaltungsräte von Sika bleiben. Die in der Schenker-Winkler-Holding (SWH) formierte Erbenfamilie begehre nur noch die Abwahl von Daniel Sauter, teilte Sika am Montag mit.
Das teilte das Unternehmen mit Sitz in Baar ZG am Montag mit und bezog sich dabei auf einen Antrag der in der Schenker-Winkler-Holding (SWH) organisierten Erbenfamilie. Diese hatte auch die Abwahl der Verwaltungsräte Hälg und Ribar traktandiert.
Ferner sollte Max Roesle anstelle von Hälg als neuer VR-Präsident bestimmt werden. Das waren die Punkte, welche die Erben an der ordentlichen Generalversammlung Mitte April nicht durchgebracht hatten.
Sika zeigt sich überrascht
Der Antrag der SWH auf Traktandenänderung an der ausserordentlichen GV Ende Juli sei für den Sika-Verwaltungsrat sehr überraschend gewesen, sagte ein Sprecher, der die Interessen des Verwaltungsrats vertritt, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Er sprach von einer komischen Situation, die man noch nicht einordnen könne.
Denn Hälg und den weiteren unabhängigen Verwaltungsräten sei an der GV die Entlastung verweigert worden. Zudem habe die SWH Verantwortlichkeitsklagen gegen die von ihr unabhängigen Verwaltungsräte Ribar, Christoph Tobler und Ulrich Suter eingereicht, sagte der Sprecher.
Die Erbenfamilie Burkard will das Aktienpaket und damit die Kontrolle über das Schweizer Traditionsunternehmen an den französischen Konzern Saint-Gobain verkaufen. Dagegen wehren sich die gegenwärtige Sika-Führung sowie Aktionäre.
Mehrheit der Stimmen mit 16 Prozent Kapital
Die Aktionäre stören sich insbesondere deshalb am Verkauf, weil dank der so genannten Opting-Out-Klausel Saint-Gobain den übrigen Aktionären kein Kaufangebot für deren Anteilscheine machen muss. Saint-Gobain hatte mit der SWH vereinbart, deren Aktienpaket für 2,75 Milliarden Franken zu kaufen und so mit nur 16 Prozent der Kapitalanteile 52 Prozent der Stimmenanteile von Sika zu übernehmen.
Um die Transaktion einzuleiten, wollten die Erben an der Generalversammlung vom 14. April eigene Kandidaten in den Sika-Verwaltungsrat wählen lassen. Der Verwaltungsrat verhinderte dies allerdings, indem er die Stimmrechte der SWH gestützt auf eine Interpretation der Statuten bei den entscheidenden Traktanden begrenzte.
Die Frage, ob die Stimmrechtsbeschränkung zulässig war, muss nach dem Entscheid des Zuger Obergerichtes nun in einem ordentlichen Verfahren entschieden werden. Bis dahin liegt die Übernahme auf Eis.
nir (Quelle: sda)
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