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Auch während der Gratis-Probezeit wird Apple nun den Musikern einen Tarif pro Abruf bezahlen.

 
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Montag, 22. Juni 2015 / 08:35:39

Apple ändert nach Brief von Taylor Swift Regeln für Musikdienst

Cupertino - Taylor Swift bringt den IT-Giganten Apple zum Einlenken: Die 25-jährige Sängerin erreichte mit einem Blogeintrag, dass Musiker auch während der kostenlosen Probezeit des neuen Streaming-Dienstes Apple Music Geld bekommen.

Sängerin Taylor Swift hat Apple zu einer Änderung der Konditionen für Künstler beim neuen Musikdienst des Konzerns gebracht. Wenige Stunden nach einem offenen Brief von Swift gab Apple nach und erklärte, dass Musiker auch während der kostenlosen dreimonatigen Probezeit Geld bekommen werden. Das war ursprünglich nicht vorgesehen. Die 25-Jährige Swift hatte dies in einem Blogeintrag am Sonntag als «schockierend und enttäuschend» verurteilt.

Der Chef der Apple-Plattform iTunes, Eddy Cue, sagte dem Technologie-Blog «Recode», das Umdenken sei von Swifts offenem Brief ausgelöst worden. Er habe die Änderung mit Konzernchef Tim Cook besprochen. Apple werde die Künstler bei seinem Streaming-Dienst Apple Music während der Gratis-Probezeit zu einem nicht näher genannten Tarif pro Abruf ihrer Songs bezahlen. Es ist unklar, was die Änderung Apple kosten wird.

Mit Apple Music ins Streaming-Geschäft

Beim Streaming wird die Musik direkt aus dem Netz abgespielt. Apple setzte bisher auf den Verkauf von Musik zum Herunterladen. Mit dem Start von Apple Music am 30. Juni stösst der iPhone-Konzern ins Streaming-Geschäft vor, in dem bisher die schwedische Firma Spotify der Marktführer ist. Apple konnte eine negative Wahrnehmung in der Öffentlichkeit wenige Tage vor dem wichtigen Marktstart überhaupt nicht gebrauchen.

Auch Independent-Labels hatten sich zuvor mit Apples Vorgehensweise unzufrieden gezeigt. Einige Kritiker verwiesen darauf, dass Apple zum Ende des vergangenen Quartals Geldreserven von mehr als 190 Milliarden Dollar hatte. Apple habe die Stimme von Swift und der Independent-Künstler gehört, schrieb Cue beim Kurznachrichtendienst Twitter.

jbo (Quelle: sda)

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