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Unter internationalem Druck muss die Schweiz die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften aufgeben.

 
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Freitag, 5. Juni 2015 / 17:22:42

Tiefere Steuern und Patentbox statt Holdingprivileg

Bern - Unter internationalem Druck muss die Schweiz die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften aufgeben. Der Bundesrat hat am Freitag die Unternehmenssteuerreform III vorgelegt, mit der die Unternehmen im Land gehalten werden sollen.

Trotz Abschaffung der Steuerstatus solle die Schweiz ein attraktiver Standort bleiben für Investitionen, Innovation und Arbeitsplätze, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Bundeshausmedien. Das Paket finanz- und steuerpolitischer Massnahmen, mit dem dieses Ziel erreicht werden soll, hatte der Bundesrat im Grundsatz bereits im April beschlossen.

Steuerprivilegien für Holding- und andere Spezialgesellschaften werden abgeschafft. Heute können solche Unternehmen im Ausland erzielte Gewinne zu tieferen Sätzen versteuern als im Inland erzielte. International wird das aber immer weniger akzeptiert. Der EU musste der Bundesrat bereits eine Abschaffung dieser Privilegien zusichern, um Gegenmassnahmen zu verhindern.

Offene Fragen zu Patentboxen

Damit die Schweiz als Standort trotzdem attraktiv bleibt, sollen die Kantone die Gewinnsteuern für Unternehmen senken können. Wie tief, ist Sache der Kantone und daher formell nicht Teil der Reform. Der Bundesrat geht davon aus, dass die durchschnittlichen kantonalen Gewinnsteuersätze von 22 auf 16 Prozent gesenkt werden.

Zudem schlägt der Bundesrat so genannte Patentboxen vor. Bisher war von Lizenzbox die Rede. Der Begriff Patentbox ist laut Widmer-Schlumpf aufgrund der Diskussionen in der OECD jedoch treffender. Anders als ursprünglich vorgesehen können in dem Rahmen im Grundsatz nur jene Erträge steuerlich entlastet werden, die auf Forschung und Entwicklung in der Schweiz zurückzuführen sind.

Unfertiger globaler Standard

Andere Fragen zur Ausgestaltung der Patentbox werden derzeit noch im Rahmen der OECD diskutiert. So ist beispielsweise offen, welche Rechte neben Patenten auch noch für eine reduzierte Besteuerung in Frage kommen. Möglich wäre dies laut Widmer-Schlumpf beispielsweise für Software. Ein künftiger OECD-Standard soll später in das Reformpaket einfliessen.

Um die eingeschränkte Entlastung ausländischer Erträge zu kompensieren, will der Bundesrat den Kantonen erlauben, dass Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen steuerlich zu mehr als 100 Prozent angerechnet werden können. Das käme einer Subvention für die Unternehmen gleich.

Der Bundesrat schlägt noch weitere Massnahmen vor, dank welchen der Standort Schweiz für Unternehmen attraktiv bleiben soll. Dazu gehört die vom Parlament geforderte Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital.

Einheitliche Regeln zur Aufdeckung stiller Reserven könnte es einigen Unternehmen erlauben, den Verlust der Steuerprivilegien abzufedern. Zudem sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, bei der Kapitalsteuer auf Patente und Beteiligungen Erleichterungen einzuführen.

Schadensbegrenzung zu hohen Kosten

Die Kosten der Reform sollen Bund und Kantone je zur Hälfte tragen. Um die Verluste der Kantone teilweise auszugleichen, soll deren Anteil an der direkten Bundessteuer von 17 auf 20,5 Prozent erhöht werden. Das kostet den Bund nach Auskunft von Widmer-Schlumpf rund 1 Milliarde Franken pro Jahr.

Hinzu kommen ein vorübergehender Ergänzungsbeitrag im Finanzausgleich von 180 Millionen Franken und die Ausfälle aufgrund der Abschaffung der Emissionsabgabe von 200 bis 300 Millionen Franken. Insgesamt koste die Unternehmenssteuerreform den Bund damit rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr, sagte Widmer-Schlumpf.

Die Ausfälle müssen vor allem durch Einsparungen gedeckt werden. Rund 100 Millionen Franken soll die auf 70 Prozent vereinheitlichte Dividendenbesteuerung einbringen. Unter dem Strich bleibt ein Minus von 1,3 Milliarden Franken. «Die Frage ist, was es kostet, wenn wir nichts unternehmen», sagte Widmer-Schlumpf.

Alle Varianten auf dem Tisch

Auf die Einführung einer so genannten Tonnage Tax, die nach der Vernehmlassung noch im Gespräch war, will der Bundesrat verzichten. Diese Steuer, bei der der Gewinn anhand des Schiffsraums von Hochseeschiffen ermittelt wird, wäre nach Ansicht des Bundesrats verfassungswidrig. Andere steuerliche Massnahmen hatte der Bundesrat schon aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung fallen lassen.

Im Entwurf nicht mehr erhalten ist insbesondere die Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften. Eine solche hätte dem Bund geschätzte 300 Millionen Franken Mehreinnahmen gebracht, den Kantonen 800 Millionen Franken. Auf der anderen Seite hat der Bundesrat auch die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital fallen lassen. Diese hätte Bund und Kantonen je rund 300 Millionen Franken gekostet.

Der Bundesrat hat die verworfenen Massnahmen jedoch in der Botschaft dargestellt - falls das Parlament eine davon aufnehmen möchte, wie Widmer-Schlumpf sagte. Als erstes ist der Ständerat am Zug. Die Finanzministerin hofft, dass die Vorlage schon Anfang 2016 vom Parlament verabschiedet wird und 2019 in Kraft gesetzt werden kann.

nir (Quelle: sda)

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