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Das Projekt für das 10'000 Plätze umfassende und 36 Millionen Franken teure Fussballstadion Torfeld-Süd in Aarau gestaltet sich mühsam. (Symbolbild)

 
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www.unentgeltliche.info, www.stadiongegner.info, www.rechtspflege.info, www.aarauer.info

Donnerstag, 9. April 2015 / 16:37:13

Unentgeltliche Rechtspflege für Aarauer Stadiongegner

Der Mann, der seit Monaten mit einer Beschwerde den Bau des neuen Fussballstadions in Aarau blockiert, muss keine Gerichtskosten bezahlen. Seine Anwaltskosten allerdings muss er aus dem eigenen Sack berappen. Dies entschied das Aargauer Verwaltungsgericht.

Für einen Teil der Gerichtskosten wird dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Das Begehren um eine unentgeltliche anwaltliche Vertretung wurde abgewiesen, da nach Auffassung des Gerichts die gesetzlichen Voraussetzungen dafür fehlen.

Zudem wurde das Begehren des Beschwerdeführers, wonach einzelne Richter und Gerichtsschreiber in den Ausstand hätten treten müssen, vollumfänglich abgewiesen, weil nach Ansicht des Gerichts keine Befangenheit vorliegt. Diese Zwischenentscheide können innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Das Projekt für das 10'000 Plätze umfassende und 36 Millionen Franken teure Fussballstadion Torfeld-Süd in Aarau gestaltet sich mühsam. Die von der Aarauer Stadtregierung Ende Mai 2014 erteilte Baubewilligung wurde von der Einzelperson bei der Aargauer Kantonsregierung Anfang 2015 erfolglos angefochten und danach an das kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen. Dieses hat nun in seinem Zwischenentscheid lediglich verfahrenstechnische Fragen geklärt, zur eigentlichen Beschwerde aber noch keine Stellung genommen.

flok (Quelle: Si)

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