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Am günstigsten leben Personen mit hohem Einkommen im Kanton Zug. (Symbolbild)

 
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Mittwoch, 1. April 2015 / 13:55:31

Der Spielraum für Steuersenkungen ist begrenzt

Zürich - Das Steuerparadies Innerschweiz kann beinahe mit den Kanalinseln mithalten. Die Unternehmenssteuern für 2015 liegen dort etwas tiefer als 2014. Die einkommensstarke Bevölkerung musste geringe Steuererhöhungen hinnehmen.

Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG präsentierte am Mittwoch in Zürich seinen «Swiss Tax Report 2015». Dieser vergleicht die Gewinn- und Einkommenssteuersätze in 130 Ländern und in allen 26 Kantonen. Schweizweit verzeichnet er durchschnittlich minimale Steuersatzsenkungen für Unternehmen und minimale Erhöhungen für natürliche Personen.

Bei den Gewinnsteuersätzen für Unternehmen ist wie im Vorjahr der Kanton Luzern mit 12,32 Prozent am günstigsten, dicht gefolgt von Nid- und Obwalden, wie KPMG-Geschäftsleitungsmitglied Peter Uebelhart am Mittwoch vor den Medien ausführte. Am höchsten sind die Steuersätze für Unternehmen in der Westschweiz, am höchsten in der Waadt (22,79 Prozent) und Genf (24,16 Prozent).

Im Vergleich mit anderen Ländern werden die Gewinnsteuersätze in den günstigsten Schweizer Kantonen nur von den Kanalinseln und einigen osteuropäischen Staaten unterboten. Ebenfalls besonders niedrige Sätze kennen Finanzplätze wie Hongkong und Singapur.

Seit 2006 haben einige Kantone ihre Gewinnsteuersätze dramatisch gesenkt. Allen voran Graubünden mit -12,42 Prozent. Der Spielraum für weitere Steuersenkungen sei allerdings gering, sagte Uebelhart. Dies, weil die Einnahmen für die kantonalen Finanzhaushalte bedeutend seien.

Stärkerer Druck auf die Schweiz

Für Unternehmen spielen laut KPMG jedoch nicht nur die Steuern eine Rolle, sondern beispielsweise auch politische Entwicklungen. Diese hätten den Druck auf die Schweiz und ihre steuerlichen Sonderregelungen verstärkt.

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III habe die Schweiz Gelegenheit, eine innen- und aussenpolitisch akzeptierte Lösung zu finden, welche die steuerliche Attraktivität der Schweiz weiterhin sicherstelle.

Generell gehe der Trend bei der Unternehmensbesteuerung zu mehr Transparenz, sagte Uebelhart. Gesetze und internationale Abkommen schreiben neue Transparenzregeln fest. So sieht etwa das Übereinkommen der OECD und des Europarates über die Amtshilfe in Steuersachen den internationalen Informationsaustausch vor.

Künftig dürfte Transparenz noch wichtiger werden, so Uebelhart. Dies nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Lecks: Ein Unternehmen müsse heute damit rechnen, dass seine Vereinbarungen mit den Behörden früher oder später publik würden. Deshalb werde es wohl Schule machen, dass Firmen von sich aus über ihre steuerliche Situation informierten.

Schwyz von Platz 2 auf Platz 6

Bei der Besteuerung natürlicher Personen wurde der durchschnittliche kantonale Steuersatz für hohe Einkommen leicht erhöht, wie Jürg Birri ausführte. Der maximale Einkommenssatz lag 2014 bei durchschnittlich 33,86 Prozent, 2015 sind es 33,98 Prozent. Nach wie vor sind die Unterschiede zwischen den Kantonen gross.

Am günstigsten leben Personen mit hohem Einkommen im Kanton Zug mit einem maximalen Einkommenssteuersatz von 22,86 Prozent, gefolgt von Obwalden, Nidwalden und Uri. Der Kanton Schwyz fällt laut KPMG von Platz 2 auf Platz 6 zurück. Die höchsten Steuerbelastungen kennen Basel-Landschaft (42,17 Prozent) und Genf (44,75 Prozent).

Auch für natürliche Personen gilt: Reiche leben steuerlich beinahe so günstig wie etwa in Bulgarien, Litauen, Ungarn und auf den Kanalinseln. Unerreicht sind die karibischen Offshore-Domizile und einige arabische Staaten, die gar keine Einkommenssteuer erheben. Am anderen Ende der Rangliste stehen laut KPMG-Vergleich Dänemark (55,41 Prozent) und Schweden (57 Prozent).

Die Schweiz dürfe sich «nicht als Steuerparadies abstempeln lassen», sagte Birri. Immerhin gehöre sie aber nach wie vor «ins gute globale Mittelfeld» . Die Frage, ob dies künftig ausreiche, müsse offen bleiben.

Zahlstellensteuer sinnvoll

Charles Hermann beleuchtete den Vorschlag einer Umgestaltung der Verrechnungssteuer in eine Zahlstellensteuer, auf die Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Mittwoch in Bern vor den Medien einging.

Eine solche Zahlstellensteuer für Zinsen brauche die Schweiz, sagte Hermann. Allerdings komme es sehr auf ihre Ausgestaltung ein. «Der Teufel sitzt im Detail».

flok (Quelle: sda)

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