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2013 wurde ein Tamile aus der Schweiz ausgeschafft.

 
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Sonntag, 22. März 2015 / 19:10:48

Ausgeschaffter Tamile zeigt Schweizer Richter an

Bern - 2013 wurde ein Tamile aus der Schweiz ausgeschafft - und bei seiner Ankunft in Sri Lanka verhaftet. Nun hat er Strafanzeige gegen zwei Mitarbeiter des Bundesverwaltungsgerichts eingereicht.

Die beiden Mitarbeiter hatten das Asylbegehren des tamilischen Mannes definitiv abgelehnt und dessen Wegweisung rechtskräftig entschieden.

Gabriel Püntener, der Anwalt des Tamilen, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda einen entsprechenden Bericht der «NZZ am Sonntag». Er habe am Freitag unter anderem wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung Strafanzeige gegen einen Richter und einen Gerichtsschreiber des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen eingereicht.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen soll untersuchen, ob die Beschuldigten mit ihrem Urteil vom August 2012 bewusst in Kauf genommen hätten, dass sein Klient in der Heimat verhaftet und gefoltert werde.

Die beiden Mitarbeiter des Bundesverwaltungsgerichts seien verantwortlich für die Konsequenzen für seinen Klienten und hätten diese wissentlich hingenommen, sagte Püntener gegenüber der «NZZ am Sonntag».

Ein Jahr im Gefängnis

Der Tamile verbrachte nach seiner Verhaftung ein Jahr im Gefängnis in Sri Lanka, dort soll er gefoltert worden sein. Die srilankischen Behörden werfen dem Mann vor, er habe sich in der Rebellenorganisation Tamil Tigers engagiert. Im vergangenen Oktober wurde er schliesslich freigelassen.

Bereits im Juli 2014 hatte Püntener vom Eidgenössischen Finanzdepartement Schadenersatz und Genugtuung für seinen Mandanten gefordert. Der Bundesrat lehnte die Gesuche im Dezember 2014 ab. Am Freitag ist Püntener nun in diesem Zusammenhang mit einer Staatshaftungsklage ans Bundesgericht gelangt.

Rückschaffungen suspendiert

Der Fall des ausgewiesenen Tamilen und ein ähnlicher Fall eines Landsmannes hatten 2013 für Schlagzeilen gesorgt. Beide Männer waren im Sommer 2013 nach ihrer Einreise in Sri Lanka verhaftet worden. Im September 2013 suspendierte das damalige Bundesamt für Migration (BFM) deshalb alle Rückschaffungen nach Sri Lanka vorübergehend. Gleichzeitig wurden Abklärungen zu beiden Fällen angeordnet.

Die Berichte sprachen von einem Versagen der Schweizer Behörden. Die Verknüpfung verschiedener Mängel in den zwei Verfahren habe dazu geführt, dass das individuelle Risiko einer Gefährdung nicht richtig eingeschätzt worden sei, schrieb das BFM damals. Grobfahrlässiges Handeln einzelner BFM-Mitarbeiter oder von deren Vorgesetzten lasse sich aber nicht feststellen.

nir (Quelle: sda)

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