Freitag, 20. März 2015 / 13:26:00
Änderung der Jagdverordnung sieht Eingriffsmöglichkeiten in den Wolfsbestand vor
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat die revidierte Jagdverordnung Anfang dieses Jahres in die Anhörung geschickt. Die Revision bezweckt eine Erleichterung des Abschusses von Wölfen.
So soll die Möglichkeit einer Regulierung der Wolfsbestände geschaffen werden, obwohl in der Schweiz gegenwärtig lediglich zirka 20 bis 25 Tiere leben.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) lehnt den Revisionsentwurf vollständig ab und reichte diese Woche eine kritische Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen ein.
Der Wolf ist ein wichtiger Bestandteil der Biodiversität in der Schweiz und zählt gemäss der Berner Konvention und der Schweizer Jagdgesetzgebung zu den geschützten Tierarten.
Zur Förderung der Biodiversität verpflichtet
Die Schweiz hat sich zur Förderung der Biodiversität verpflichtet und wurde bereits im aktuellen Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) zu Recht für ihre ungenügenden Leistungen in diesem Bereich gerügt. Mit der revidierten Jagdverordnung soll nun die Grundlage geschaffen werden, Wolfsrudel in ihrer Grösse zu regulieren, sofern ein «grosser Schaden» (zehn Nutztiere innerhalb vier Monate) vorliegt oder wenn Menschen gefährdet werden, indem sie sich in der Nähe von Siedlungen aufhalten und sich wenig scheu oder aggressiv zeigen.
Dabei werden die Jungwölfe ins Visier genommen, deren Abschuss mit dem neuen Verordnungsentwurf nun möglich werden soll. TIR ist mit diesen weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten in den Wolfsbestand, deren Folgen derzeit überhaupt nicht absehbar sind, nicht einverstanden.
Die geplanten Änderungen setzen einseitig beim Wolf an und lassen insbesondere die von der Berner Konvention im Sinne eines milderen Mittels geforderten Präventionsmassnahmen wie insbesondere Herdenschutz-, Vergrämungs- und Aufklärungsmassnahmen aussen vor.
Keine nachhaltige Lösung
Die Einführung einer Bestandesregulierung führt daher auch nicht zu einer nachhaltigen Lösung und ist für die Vermeidung von Schäden an Nutztierbeständen ungeeignet. Die Schadensverhütung und die Sicherheit der Bevölkerung kann bereits heute durch den Abschuss einzelner Tiere garantiert werden, sodass eine Bestandesregulierung nicht notwendig und damit auch nicht zulässig ist. Ausserdem verhalten sich die in der Schweiz lebenden Wölfe artgemäss, insbesondere wurde bis heute kein gegenüber dem Menschen aggressives Verhalten von Wölfen festgestellt. Die Zahl der gerissenen Tiere hängt zudem nachweislich von der Art der Nutztierhaltung ab. Im Weiteren kritisiert die TIR, dass gemäss dem Verordnungsentwurf ein Rückgang der Jagdeinnahmen als Schadenskriterium gelten soll, was zu einem nicht zu rechtfertigen Paradigmenwechsel innerhalb der Jagdgesetzgebung führen würde. Nicht einverstanden ist die TIR ausserdem mit den Bestrebungen des Bundes seine Kompetenz bezüglich des Abschusses von Einzelwölfen an die Kantone zu übertragen.
Übereilt und politisch motiviert
Dies führt nach Ansicht der TIR zu übereilten und einseitig politisch motivierten Abschussverfügungen. Die mit der Revision angestrebte erhebliche Verschärfung der Lebensbedingungen für Wölfe in der Schweiz ist nach Meinung der TIR - insbesondere auch im Hinblick auf die Bestimmungen der Berner Konvention und der Schweizer Jagdgesetzgebung - als höchst problematisch einzustufen und daher ganzheitlich abzulehnen.
li (Quelle: Tier im Recht)
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