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Nach dem Auftauchen von Picasso-Werken wurde ein Pärchen zu zwei Jahren Bewährung verurteilt.

 
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Freitag, 20. März 2015 / 12:30:51

Zwei Jahre auf Bewährung für französisches Ehepaar

Grasse - Ein französisches Rentnerpaar, das jahrzehntelang Picasso-Werke in einer Garage versteckt hatte, ist in einem aufsehenerregenden Prozess wegen Hehlerei verurteilt worden. Der frühere Elektriker und seine Frau erhielten am Freitag zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Das Paar soll den Diebstahl der Bilder mit einem Schätzwert von rund 100 Millionen Euro verschleiert haben. Vor fünf Jahren waren die 271 bis dahin völlig unbekannten Werke des Malers Pablo Picasso aufgetaucht.

Das Gericht im südfranzösischen Grasse stellte gemäss der Regionalzeitung "Nice-Matin" fest, bei der Untersuchung des 2010 bekanntgewordenen Falls sei versäumt worden, die Identität der Diebe zu ermitteln.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren Bewährungsstrafen von je fünf Jahren für die Angeklagten gefordert. Das Ehepaar beteuerte dagegen seine Unschuld und zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht.

Die beiden wollen die Werke zwischen 1970 und 1973 als Bezahlung erhalten haben für Arbeiten auf dem Hof von Notre-Dame-de-Vie in Mougins, dem letzten Wohnort Picassos bis zu seinem Tod.

Erben sollen Werke erhalten

Die Nachfahren von Picasso (1881-1973) und andere als Zeugen befragte Experten hatten das bezweifelt. Erben des Künstlers zeigten sich nach dem Urteil zufrieden.

Die Gemälde, Aquarelle und Zeichnungen, deren Wert offiziell nicht bekannt ist, waren bisher von der Justiz beschlagnahmt. Sie sollen nach dem Willen des Gerichts nun an die Erben Picassos übergeben werden.

Der Fall hatte 2010 für Trubel gesorgt. Damals präsentierte das Ehepaar die Werke nach 37 Jahren im Pappkarton den Picasso-Erben, um sich die Echtheit der Arbeiten aus den Jahren 1900 bis 1932 bestätigen zu lassen. Bis dahin hatte das Ehepaar die Kunstwerke in seiner Garage in Mouans-Sartoux nördlich von Cannes gelagert. Mit der Verifizierung der Werke wollten die beiden angeblich ihren Nachlass in Ordnung bringen.

jbo (Quelle: sda)

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