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Dienstag, 17. März 2015 / 14:26:00

Das Leiden der Gänse und Enten für den Luxus

Gänse und Enten werden zu Millionen für die Herstellung von Daunenprodukten und von sogenannten Delikatessen wie «pâté de foie gras» genutzt. Die dabei angewandten Produktionsmethoden, wie das Stopfen oder der Lebendrupf, sind mit grossem Tierleid verbunden und nach eidgenössischem Recht klar verboten.

Der Import und Handel solcher Produkte ist in der Schweiz jedoch zulässig, sodass diese Herstellungsformen durch die inländische Nachfrage zusätzlich gefördert werden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) setzt sich schon seit Jahren für Importverbote für tierquälerisch hergestellte Erzeugnisse ein und informiert ihre Gönnerinnen und Gönner in ihrem aktuellen TIR-Flyer über die Problematik der Daunen- und Delikatessenproduktion.

Daunen sind die feinen Unterfedern von Enten und Gänsen, die die Tiere vor Feuchtigkeit und Kälte schützen. Sie sind leicht und besitzen eine hohe Elastizität, was sie besonders attraktiv für die Produktion von Bettwaren, Schlafsäcken oder Jacken macht. Die Daunen stammen meist aus China, Polen, Frankreich und Ungarn.

Tierleid Daunengewinnung

Für die Tiere geht die Daunengewinnung allerdings oftmals mit massiven Belastungen einher, da diese vielfach mittels Lebendrupf erfolgt. Dabei werden den Enten und Gänsen die Federn bei lebendigem Leib und ohne Betäubung herausgerissen. Die brutale Vorgehensweise führt bei vielen Tieren zu erheblichen Schmerzen und schweren Verletzungen. Diese Methode ist aus wirtschaftlichen Gründen lukrativ, weil die Tiere zwischen vier und siebenmal in ihrem Leben gerupft werden können.

Da der Import und Handel mit Daunen aus Lebendrupf in der Schweiz zulässig ist, sind solch tierquälerisch hergestellte Produkte auch in unseren Geschäften vorzufinden. Wegen fehlender Deklarationspflicht ist für den Konsumenten kaum feststellbar, woher die jeweiligen Daunen einer Jacke, eines Duvets etc. stammen und wie sie gewonnen wurden. Es empfiehlt sich daher beim Kauf stets nachzufragen, ob die Rückverfolgung garantiert werden kann. Aus tierschutzrechtlichen Überlegungen sollte am besten vollständig auf entsprechende Erzeugnisse verzichtet und auf Alternativen zurückgegriffen werden.

Tierleid Stopfleber

Gänse und Enten werden aber nicht nur wegen ihrer Daunenfedern genutzt, sondern für viele Feinschmecker gilt die Gänse- beziehungsweise Entenleberpastete (pâté de foie gras) als grosse Delikatesse. Doch auch dieses Produkt ist mit erheblichem Tierleid verbunden. Den betroffenen Gänsen und Enten wird mehrmals täglich ein Metallrohr in den Schlund gestossen, durch das man ihnen jeweils bis zu einem halben Kilogramm Maisbrei in den Magen presst. Folgen hiervon sind oft Atemnot, Knochenbrüche und Leberzirrhosen. Viele Gänse und Enten sterben im Rahmen dieser brutalen Prozedur.

Obwohl das Stopfen von Hausgeflügel und damit die Herstellung von Foie gras in der Schweiz ebenfalls verboten ist, werden entsprechende Erzeugnisse leider nach wie vor in die Schweiz importiert und daher auch angeboten. Tierfreundlichen Verbrauchern ist vom Konsum dieser «Delikatesse» freilich dringend abzuraten.

li (Quelle: Tier im Recht)

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    Der aktuelle TIR-Themenflyer «Gänse und Enten: Leiden für den Luxus» kann hier als PDF heruntergeladen oder in Druckform bei der TIR-Geschäftsstelle bestellt werden.
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