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Der SVP-Nationalrat Hans Fehr hat eine Putzfrau illegal eingestellt.

 
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Montag, 2. März 2015 / 10:18:43

Strafverfahren gegen Hans Fehr eingestellt

Zürich - Das Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung einer Putzfrau gegen SVP-Nationalrat Hans Fehr und seine Ehefrau ist eingestellt worden.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag eine Meldung der «NZZ am Sonntag».

Das Ehepaar Fehr und weitere Beschuldigte gingen laut Staatsanwaltschaft straffrei aus, weil ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie wussten, dass die serbische Putzfrau nicht über eine Arbeitsbewilligung verfügte. Die Verfahrenskosten wurden jedoch den Beteiligten auferlegt, weil sie die Eröffnung des Verfahrens durch schuldhaftes Verhalten verursacht hätten.

Die serbische Asylsuchende war zwischen 2011 und 2013 nicht nur beim Ehepaar Fehr, sondern auch in den Haushalten von einigen weiteren Personen als Arbeitshilfe beschäftigt. Im Dezember 2013 wurde der «Fall Fehr» bekannt.

Das Ausländergesetz

Die Staatsanwaltschaft eröffnete im April 2014 ein Strafverfahren und kam nun zum Schluss, dass die Beschuldigten nicht vorsätzlich gegen das Ausländergesetz verstossen hatten.

Keine strafrechtlichen Folgen für Fehrs haben auch die anfänglich nicht bezahlten Sozialabgaben. Nach Ansicht des Staatsanwalts haben Hans Fehr und seiner Frau nicht gegen das AHV-Gesetz verstossen. Es sei nur um einzelne Aufträge an die Putzfrau und um unentgeltliche Hilfeleistungen gegangen.

Fehr hat den Einstellungsentscheid am Montag «mit Genugtuung» zur Kenntnis genommen, wie er gegenüber der Nachrichtenagentur sda erklärte.

nir (Quelle: sda)

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