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Dominique Strauss-Kahn will nicht gewusst haben, dass es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte.

 
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Montag, 2. Februar 2015 / 15:51:00

Sex-Partys mit Strauss-Kahn - Prozessauftakt

Lille - Vor dem Strafgerichtshof von Lille hat am Montag der Prozess um illegale Sexpartys mit Dominique Strauss-Kahn begonnen. Der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds muss sich mit 13 weiteren Angeklagten wegen organisierter Zuhälterei verantworten.

Begleitet von einem riesigen Medienrummel erschien der frühere französische Spitzenpolitiker am Nachmittag im dunklen Anzug im Gerichtssaal in Lille. Die zahlreichen Kameras vermied er, indem er sich direkt in die Parkgarage fahren liess.

Mit dem 65-Jährigen müssen sich Bordell- wie Hotelbesitzer verantworten. Darunter sind auch drei Manager des Luxushotels «Carlton» in Lille, nach dem die Affäre benannt ist. Ihnen wird vorgeworfen, wilde Sexpartys mit Prostituierten unter anderem in Paris und Washington organisiert zu haben.

«Wusste von nichts»

Der 65-jährige, der bis zum Jahr 2011 sogar als aussichtsreicher Kandidat der Sozialisten auf das Präsidentenamt in Frankreich galt, bestreitet seine Teilnahme an den Sexpartys nicht. Er will aber nicht gewusst haben, dass es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte.

Die Anklage geht hingegen davon aus, dass die Partys mit den Callgirls rund um Strauss-Kahns Terminkalender herum organisiert wurden, darunter allein drei Reisen nach Washington zu einer Zeit, als Strauss-Kahn noch Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) und damit einer der einflussreichsten Männer der Welt war.

Auf «schwere gemeinschaftliche Zuhälterei» stehen in Frankreich bis zu zehn Jahre Gefängnis und 1,5 Millionen Euro Strafe. Zusammen mit Strauss-Kahn sind wegen Zuhälterei insbesondere ein Hotelmanager, ein Polizist, ein Anwalt, ein Zuhälter und Unternehmer angeklagt. Letztere sollen die Sexpartys bezahlt haben.

Antrag auf Ungültigkeit

Eine Aussage zur Sache war am ersten Prozesstag am Montag noch nicht vorgesehen. Vielmehr wollten Anwälte der Verteidigung das Verfahren generell in Zweifel ziehen. So lag dem Gericht ein Antrag zur Ungültigkeit des Verfahrens vor, weil vor Beginn der offiziellen Vorermittlungen im Februar 2011 bereits ab Juni 2010 «halbamtlich» ermittelt worden sei.

Vor dem Gericht würden somit acht Monate Ermittlungen «verborgen». Im Zusammenhang mit den Affären um «DSK», wie Strauss-Kahn in Frankreich genannt wird, war wiederholt die Vermutung geäussert worden, dass durch die Vorwürfe ein politischer Konkurrent aus dem Weg geräumt werden sollte.

Nach Angaben der Anwälte von Strauss-Kahn wollte der 65-Jährige, der derzeit als wirtschaftspolitischer Berater und Redner tätig ist, «gelassen» vor das Gericht treten.

Unter Verweis darauf, dass die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens empfohlen hatte, hatte sein Anwalt Richard Malka den Untersuchungsrichtern «Versessenheit» vorgeworfen, denen es mehr um Moral als um juristische Tatsachen gehe.

bert (Quelle: sda)

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