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Tiere sind empfindsame Wesen.

 
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Montag, 2. Februar 2015 / 09:25:00

Französischer Code Civil anerkennt die Empfindungsfähigkeit von Tieren

Frankreich hat einen grossen Schritt hin zu einem besseren rechtlichen Schutz von Tieren vollzogen. Im Zuge einer Gesetzesreform wurde am Mittwochabend im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, dass Tiere «mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen» sind.

Bisher wurden Tiere in Frankreich zivilrechtlich lediglich als «bewegliche Sachen» betrachtet. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist erfreut über diesen Paradigmenwechsel und hofft auf eine grosse Symbolwirkung für andere Staaten.

Keine «beweglichen Sachen» mehr

Bisher galten Tiere in Frankreich in zivilrechtlicher Hinsicht als «bewegliche Sachen». Im Zuge einer Gesetzesreform wurde diese Woche im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem 1804 unter Napoleon ausgearbeiteten Code Civil, ausdrücklich verankert, dass Tiere «mit Empfindsamkeit aus-gestattete lebende Wesen» sind. Im französischen Strafrecht sowie in den Landwirtschaftsgesetzen werden Tiere bereits länger als «fühlende Lebewesen» betrachtet. Nun ist dieser Grundsatz endlich auch in den Code Civil aufgenommen worden.

Auch in der Europäischen Union gelten Tiere seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 als «empfindsame Wesen». Allerdings haben bei Weitem noch nicht alle Vertragsstaaten ihre nationalen Gesetze entsprechend angepasst.

Schweizer Recht

Im Schweizer Recht werden Tiere seit 2003 nicht mehr als Sachen betrachtet. Seither gelten sie auch aus rechtlicher Sicht ganz einfach als Tiere. Aufgrund dieses Paradigmenwechsels haben zahlreiche Schweizer Gesetze wie etwa das Zivilgesetzbuch, das Obligationenrecht oder das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht tierrelevante Anpassungen erfahren. Die Erfahrung der TIR zeigt allerdings, dass den Tieren auch nach über zehn Jahre nach ihrer Loslösung vom Objektstatus noch immer nicht der rechtliche Schutz zukommt, den sie verdienen. Die TIR wird sich daher auch weiterhin beharrlich für griffige Gesetzesnormen und deren konsequenten Vollzug stark machen.

li (Quelle: Tier im Recht)

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