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Zusammengesunkene Haltung und in Fussfesseln.

 
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Donnerstag, 22. Januar 2015 / 19:54:29

Mehrjährige Freiheitsstrafe wegen Messer-Attacke auf Ex-Freundin

Weinfelden TG - Wegen einer Messerattacke auf seine Ex-Freundin ist ein Kosovare aus der Ostschweiz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den 27-Jährigen der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig.

Die Verhandlung wurde unter Polizeischutz durchgeführt. Der Beschuldigte, der im vorzeitigen Strafvollzug sitzt und in Fussfesseln vorgeführt wurde, nahm das Urteil in zusammengesunkener Haltung auf. Eine Zuschauerin brach zusammen und wurde hinausgeführt. Verwandte des Angeklagten weinten während der gut einstündigen Urteilseröffnung im Gerichtssaal.

Der Mann hat laut dem Gerichtsurteil seine Ex-Freundin Ende März 2012 abgepasst. Trotz Ausweisentzugs sei er an ihren Arbeitsplatz in Märwil TG gefahren, habe ein Küchenmesser aus dem Auto genommen und unter dem Pullover versteckt.

Opfer hatte Glück

Weil die damals 18-jährige Landsfrau nicht mit ihm reden wollte, habe er ihr mit dem Messer zweimal unkontrolliert in den Bauch gestochen. Dass die Frau nicht schwerer verletzt wurde, sei reines Glück gewesen, sagte der Gerichtspräsident.

Der Angeklagte hatte gesagt, er habe seine Ex-Freundin nur pieksen wollen. Dies ist laut dem Gericht eine «unheimliche Verharmlosung» der Tat. Der Beschuldigte habe gesagt, dass er im Kosovo schon oft Messerstechereien gesehen habe. «Er wusste genau, was passiert», erklärte der Richter.

«Hinterhältig und unsinnig»

Die Tat an seiner Ex-Freundin sei hinterhältig, völlig unsinnig und unverständlich. Der Angeklagte sei bereits in seiner Jugendzeit mehrmals straffällig gewesen. «Er hat offenbar Mühe, sich an die in der Schweiz geltenden Regeln und Gesetze zu halten», sagte der Richter.

Die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung lagen weit auseinander. Der Staatsanwalt wollte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und zwei Monaten und eine Busse von 2400 Franken. Der Verteidiger verlangte wegen einfacher Körperverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens 20 Monaten.

Der Vorwurf der mehrfachen Drohungen wurde fallengelassen, weil es dafür keine Beweise gebe. Das Opfer, das am Dienstag unter Ausschluss des Angeklagten und der Öffentlichkeit befragt wurde, erzählte unter Tränen wie ihr Ex-Freund sie bedrängt und bedroht habe. «Er sagte, wenn ich ihn verlasse, werde er mich umbringen oder mir Säure ins Gesicht schütten. Dann werde mich nie mehr ein Mann ansehen».

Über 160 Telefonate aus der Zelle

Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf der strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Körperverletzung und zu Mord. Er hatte mit einem in die Zelle geschmuggelten Handy über 160 Gespräche geführt. Seiner Mutter und seinem Bruder soll er gesagt haben, er werde seiner Ex-Freundin die Kehle durchschneiden. Falls man ihn nach Kosovo abschiebe, werde er ihre ganze Familie vernichten.

Die Übersetzungen dieser Gespräche seien unklar, sagte der Richter. Ausserdem sei es möglich, dass der Angeklagte dabei unter dem Einfluss von Beruhigungs- und Schlafmitteln gestanden habe.

jbo (Quelle: sda)

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