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Wie gefährlich Feuerwerkskörper sind, mussten gleich mehrere Menschen erfahren. (Symbolbild)

 
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Donnerstag, 1. Januar 2015 / 15:27:02

Fünf Tote durch Explosion von Feuerwerk

Kopenhagen/Chemnitz - Beim Zünden von Feuerwerk sind in der Silvesternacht in Dänemark und Deutschland mindestens fünf Menschen ums Leben gekommen. Die Polizei vermutet in den meisten Fällen unsachgemässen Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern.

Ein Familienvater starb in Nordjütland beim Versuch, eine verbotene Chrysanthemen-Bombe zu zünden. Der 37-Jährige war allein in den Garten der Familie etwa 60 Kilometer nördlich von Aarhus gegangen und hatte das Feuerwerk aus einem Rohr abschiessen wollen.

Nur wenig entfernt kamen ein 24- und ein 25-Jähriger ebenfalls beim Zünden eines solchen Feuerwerkskörpers ums Leben. Mehrere andere junge Menschen wurden verletzt. Ein Helikopter brachte sie ins Spital. Das Abfeuern von Chrysanthemen-Bomben ist Privatleuten in Dänemark untersagt.

Drei Deutsche sterben

In Deutschland kamen drei Menschen beim Abbrennen von Feuerwerk ums Leben. Im sächsischen Striegistal wurde ein 19-Jähriger am Donnerstag kurz nach Mitternacht beim Anzünden eines «vermutlich nicht zugelassenen Feuerwerks» auf einer Wiese so schwer verletzt, dass er noch am Unglücksort starb, wie ein Sprecher der Polizei in Chemnitz sagte. Ein 18-Jähriger wurde demnach verletzt, mehrere Zeugen erlitten einen Schock.

Im schleswig-holsteinischen Alveslohe starb ein 18-Jähriger beim Böllern auf einem Feld. Nach Auskunft des Landeskriminalamts wurde der junge Mann um kurz nach Mitternacht beim Zünden eines Feuerwerkskörpers schwer am Kopf verletzt und starb kurz nach Eintreffen eines Notarztes. Das Landeskriminalamt untersucht nun die genaue Todesursache, vermutet aber, dass ein illegaler Feuerwerkskörper verwendet wurde.

Auch in Rommerskirchen nahe Düsseldorf könnte ein Todesfall in Zusammenhang mit dem Zünden von Feuerwerkskörpern stehen. Dort wurde ein toter 33-Jähriger von Passanten auf der Strasse gefunden, wie die Polizei mitteilte. Die Hintergründe seien noch unklar. Ein Unfall wegen unsachgemässen Umgangs mit Feuerwerkskörpern sei aber «nicht auszuschliessen». Hinweise auf eine Straftat gab es demnach zunächst nicht.

bg (Quelle: sda)

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