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Gas und ähnlichen Stoffe sind neu auch in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt strafbar. (Symbolbild)

 
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Mittwoch, 26. November 2014 / 09:59:00

Ständerat will Änderungen des Römer Statuts ratifizieren

Bern - Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) soll künftig auch das Verbrechen der Aggression verfolgen können, zudem soll der Tatbestand des Kriegsverbrechens ausgedehnt werden. Der Ständerat hat am Mittwoch der Ratifizierung dieser zwei Änderungen des Römer Statuts des ICC einstimmig zugestimmt.

Die kleine Kammer folgte damit dem Antrag der vorberatenden Rechtskommission. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat. Stimmt auch dieser zu, kann der Bundesrat die Änderungen des Römer Statuts ratifizieren. Diese tritt frühestens 2017 in Kraft.

Die Änderungen waren bereits im Juni 2010 von den Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs beschlossen worden. Im Februar dieses Jahres überwies der Bundesrat die Botschaft zur Ratifikation der Änderungen ans Parlament. Das Schweizer Strafrecht muss dafür nicht angepasst werden, wie Aussenminister Didier Burkhalter im Rat versicherte.

Durch die Erweiterung des Römer Statuts um das Verbrechen der Aggression werden unter anderem die Planung und die Vorbereitung einer Angriffshandlung, die eine offenkundige Verletzung der UNO-Charta darstellt, unter Strafe gestellt. Die höchsten Entscheidungsträger in einem Staat sollen dadurch künftig für krasse Verletzungen des Gewaltverbots persönlich vor dem ICC zur Verantwortung gezogen werden können.

Die Ratifizierung dieser Änderung sei die logische Fortsetzung einer konstanten Aussenpolitik, heisst es in der Botschaft der Bundesrats. Ins Schweizer Strafrecht will der Bundesrat das Verbrechen der Aggression derzeit aber nicht aufnehmen. Es sei angebracht, die konkreten Auswirkungen der Änderung des Römer Statuts auf der Ebene des ICC und die Herangehensweise anderer Staaten abzuwarten.

Einsatz von Gift neu auch in Bürgerkriegen strafbar

Die zweite Änderung betrifft den Tatbestand des Kriegsverbrechens: Neu soll die Verwendung von Gift und vergifteten Waffen, von Gas und ähnlichen Stoffen auch in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt für strafbar erklärt werden - und nicht nur in einem internationalen Konflikt wie bisher. Dadurch werde der Schutz von Zivilisten und von an Kampfhandlungen beteiligten Personen verbessert, heisst es in der Botschaft dazu.

Die Ahndung dieser Verbrechen leiste einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der Völker, zur Achtung der Menschenrechte und zur Linderung von Not und Armut in der Welt - verfassungsmässige Kernziele der schweizerischen Aussenpolitik. Entsprechend habe sich die Schweiz für deren Aufnahme in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs eingesetzt.

Der Internationale Strafgerichtshof ist eine ständige Institution mit Sitz im niederländischen Den Haag. Er wurde durch das Römer Statut errichtet, dem mit der Schweiz bisher 122 Staaten beigetreten sind.

bert (Quelle: sda)

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