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Dienstag, 25. November 2014 / 10:27:46

Urteilsfähigkeit von Patienten besser einschätzen

Bern - Ärzte finden es oft schwierig, zu bestimmen, ob ein dementer oder depressiver Patient urteilsfähig ist oder nicht. Das zeigt eine neue Studie auf, für die 760 Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz befragt wurden. Nun sollen die Mediziner neue, allgemeingültige Beurteilungsgrundsätze erhalten.

«Eine Urteilsunfähigkeit entwickelt sich oft bei Erkrankungen wie Demenz, schweren Depressionen oder nach Hirnverletzungen», sagte Studienleiter Manuel Trachsel vom Institut für Biomedizinische Ethik der Universität Zürich. Er liess sich einer Mitteilung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) zitieren, der die Studie finanziert hat.

Doch nur wer in der Lage ist, die Informationen des Arztes zu verstehen und abzuwägen, kann eine gültige Einwilligung zu einer Behandlung geben. Dies sei aber gerade bei Menschen am Lebensende oft nicht mehr der Fall, sagte Trachsel. Doch gerade dann stehen wichtige medizinische Entscheidungen an, etwa ob der Patient lebensverlängernde Massnahmen abbrechen oder Sterbehilfe in Anspruch nehmen will.

Ist ein Patient nicht urteilsfähig, muss sich der Arzt gemäss der aktuellen Gesetzgebung auf eine Patientenverfügung abstützen können oder sich an eine vertretungsberechtigte Person wenden.

Nicht trivial

Gleichzeitig sei die Erhebung der Urteilsfähigkeit nicht trivial, sagte Trachsel. Sie hänge oft von der Situation ab: Eine Person könne bei alltäglichen Entschlüssen wie Kleidern oder Essen als urteilsfähig gelten, nicht aber bei schwierigen medizinischen Entscheidungen. Zudem könnten die kognitiven Fähigkeiten etwa von Alzheimer- oder Parkinsonpatienten von Tag zu Tag erheblich schwanken.

Laut den nun veröffentlichten Studienergebnissen fühlen sich die allermeisten Ärzte zwar dafür verantwortlich, die Urteilsfähigkeit von Patienten einzuschätzen. Doch selbst von jenen, die sich «sehr verantwortlich» fühlen, denkt nur etwa jeder Dritte, dass er dazu auch genügend kompetent ist. Die Studie fand im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Lebensende» (NFP 67) statt.

Faustregeln statt Richtlinien

Entsprechend uneinig ist sich die Ärzteschaft bei wichtigen Fragen wie der Definition der Urteilsfähigkeit, welches die wichtigsten Beurteilungskriterien sind und wie sie die Urteilsfähigkeit einschätzen.

«Die meisten Ärzte haben ihre eigenen Faustregeln, um zu bestimmen, ob ein Patient urteilsfähig ist oder nicht», sagte Trachsel. Dass es bereits verschiedene spezifische Leitfäden gibt, um dies zu bestimmen, sei den wenigsten bekannt.

Die überwiegende Mehrheit der befragten Ärzte erklärte aber, dass sie gerne solche Evaluationsinstrumente nutzen würde und befürwortete zudem klare Richtlinien. Auch an Schulungen zum Thema bekundeten die Ärzte Interesse.

Das soll nun geschehen: Basierend auf den Ergebnissen der Umfrage hat die Zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) entschieden, sich ab nächstem Jahr näher mit dem Thema zu befassen und Grundsätze zur Beurteilung der Urteilsfähigkeit auszuarbeiten.

awe (Quelle: sda)

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