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Cristina muss sich nicht wegen Geldwäscherei verantworten. (Archivbild)

 
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Freitag, 7. November 2014 / 15:36:00

Gericht lässt Anklage gegen Königs-Schwester offen

Palma De Mallorca - Die Schwester von Spaniens König Felipe VI. kann ein wenig aufatmen, muss aber weiter eine Anklage befürchten. Ein Gericht in Palma de Mallorca liess am Freitag offen, ob der Infantin Cristina wegen Verwicklung in einen Finanzskandal der Prozess gemacht wird.

Die Richter auf der spanischen Ferieninsel entschieden, den Vorwurf der Geldwäsche fallen zu lassen, den der Ermittlungsrichter José Castro gegen die 49-Jährige erhoben hatte. Sie bestätigten aber den Verdacht der Steuerhinterziehung.

Der Ermittlungsrichter muss nun entscheiden, ob dieser Vorwurf ausreicht, die Infantin auf die Anklagebank zu setzen. Cristina, die auf dem sechsten Rang in der Thronfolge steht, wäre in der Geschichte der spanischen Monarchie die erste nahe Verwandte des Königs, die sich wegen Steuerdelikten als Angeklagte vor einem ordentlichen Gericht verantworten müsste.

"Die Infantin wird sich nicht besonders darüber freuen, dass die Richter ihren Einsprüchen nur zu einem Teil stattgegeben haben", sagte der Verteidiger Miquel Roca. Cristina erfuhr von der Entscheidung des Gerichts in Genf, wo sie mit ihrer Familie lebt. Ihr wird zur Last gelegt, in den Skandal um ihren Ehemann Iñaki Urdangarin verwickelt gewesen zu sein.

Schwerer Image-Schaden

Die Affäre hatte dem Ansehen des Königshauses schweren Schaden zugefügt. Der frühere Handballstar steht im Verdacht, als Präsident der gemeinnützigen Stiftung Nóos zusammen mit Komplizen sechs Millionen Euro Steuergelder veruntreut zu haben.

Das Gericht in Palma bestätigte die lange Liste der Vorwürfe, die der Ermittlungsrichter Cristinas Mann zur Last gelegt hatte. Dazu gehören Betrug, Veruntreuung, Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung. Die Richter fügten noch den Vorwurf der Geldwäsche hinzu. Damit gilt es als sicher, dass gegen Urdangarin Anklage erhoben wird. Dem Schwager des Königs droht eine langjährige Haftstrafe.

Gelder aus Stiftung abgezweigt

Cristina war zusammen mit ihrem Mann zu je 50 Prozent an einer Firma beteiligt, die nach Ansicht des Ermittlungsrichters dazu diente, Gelder aus der Stiftung abzuzweigen und an der Steuer vorbeizuschleusen. Die Infantin hatte bei ihrer Vernehmung ausgesagt, von den Geschäften ihres Mannes nichts gewusst zu haben.

Ihre Hoffnung, dass ihr die Peinlichkeit einer Anklageerhebung erspart bleibt, stützt sich auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2007. Die Richter entschieden damals in einem Verfahren, in dem es um Kreditgeschäfte der Grossbank Santander ging, dass in bestimmten Fällen auf eine Anklageerhebung verzichtet werden kann, wenn weder die Staatsanwaltschaft noch die Geschädigten dies verlangen.

Genau dies trifft auf die Infantin zu: Der Sonderstaatsanwalt für Korruptionsvergehen und das Finanzamt - als der angeblich Geschädigte - hatten sich dafür ausgesprochen, die Vorwürfe gegen Cristina ganz fallen zu lassen. Nur die Gewerkschaft Manos Limpias (Saubere Hände) will als Nebenkläger die Schwester des Königs vor Gericht stellen.

Castro muss entscheiden, ob dies zu einer Anklage ausreicht. Der Prozess gegen die Beschuldigten im Finanzskandal um Urdangarin wird nach Medienberichten voraussichtlich Ende 2015 oder Anfang 2016 beginnen.

bert (Quelle: sda)

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