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Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten, zuerst mit den Tinners zusammengearbeitet und später selbständig Atombombentechnologie entwickelt zu haben. (Symbolbild)

 
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Sonntag, 5. Oktober 2014 / 15:25:09

Fall Tinner: Bundesanwaltschaft klagt weiteren Beschuldigten an

Bern - Im Fall Tinner kommt es noch einmal zu einer Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht: Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der zeitweise bei den Atombomben-Aktivitäten der Familie Tinner mitgearbeitet haben soll.

Der Strafbefehl der BA ist Anfang September an das Bundesstrafgericht überwiesen worden. BA-Sprecherin Jeannette Balmer bestätigte eine entsprechende Information der «NZZ am Sonntag».

Gemäss der Zeitung beschuldigt die BA den Angeklagten, zuerst mit den Tinners zusammengearbeitet und später selbständig Atombombentechnologie entwickelt zu haben. Konkret werde dem Mann der Verstoss gegen das Kriegsmaterialgesetz vorgeworfen. Es handle sich um einen 65-jährigen Ingenieur aus dem Kanton St. Gallen.

Der Angeklagte war bereits Ende 2012 zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden, gegen diesen Strafbefehl erhob er Einsprache. Im letzten Juli erhob die Bundesanwaltschaft einen zweiten Strafbefehl, der Angeklagte reichte erneut Einsprache ein.

Wann es in Bellinzona zum Prozess kommt, steht gemäss der Zeitung noch nicht fest.

Im Dienste der CIA

Die Affäre um die Gebrüder Urs und Marco Tinner und ihren Vater Friedrich Tinner beschäftigte während Jahren die Schweizer Politik, Gerichte und Öffentlichkeit. Die drei Ostschweizer Ingenieure hatten seit den späten 1970er Jahren im Netzwerk des pakistanischen «Vaters der Atombombe» Abdul Qadeer Khan an der Urananreicherung zur Produktion von Atomwaffen mitgewirkt.

Später waren die Tinners vom US-amerikanischen Geheimdienst CIA angeworben worden. Dank ihrer Hilfe sei es gelungen, dass Atombombenprogramm des früheren libyschen Diktators Muammar Ghaddhafi lahmzulegen.

Die Details der CIA-Tätigkeit durften allerdings auf Geheiss des Bundesrates nicht unter die Lupe genommen werden. Die BA konnte deshalb nie klären, ob die Tinners tatsächlich mit ausländischen Diensten zur Aufdeckung des libyschen Atomwaffenprogrammes beigetragen haben.

Urteil gegen Tinners vor zwei Jahren

Die Landesregierung hatte 2008 zudem auf Druck der USA Material aus dem Tinner-Verfahren schreddern lassen. Kopien von Teilen der vernichteten Akten tauchten später in den Archiven der BA auf.

Die Tinners waren vor zwei Jahren wegen «Förderung der Herstellung von Kernwaffen» verurteilt worden. Einen der Brüder verurteilte das Gericht zudem wegen Urkundenfälschung.

asu (Quelle: sda)

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