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In Zukunft sollen Zivildienstleistende auch in Schulen eingesetzt werden können. (Symbolbild)

 
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Mittwoch, 27. August 2014 / 11:22:28

Bundesrat will Zivis in Schulen schicken

Bern - Zivildienstleistende sollen künftig auch in Schulen eingesetzt werden können. Der Bundesrat hält trotz Kritik in der Vernehmlassung an diesem Vorschlag fest. Er hat die Botschaft zu einer Revision des Zivildienstgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Weil sich seit der Abschaffung der Gewissensprüfung immer mehr junge Männer für den Zivildienst entscheiden, mangelt es an Einsatzplätzen. Ende letzten Jahres gab es rund 13'400 Einsatzplätze. Bis 2018 rechnet der Bund mit einem Bedarf von über 17'000 Plätzen.
Ein Mangel sei absehbar, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. In den heutigen Tätigkeitsbereichen könne der Bedarf nicht gedeckt werden. Deshalb sollen Einsätze neu auch in der Spitex, der Alpwirtschaft und an Schulen möglich sein.

Umstritten ist insbesondere der Einsatz an Schulen, wie die Vernehmlassung zeigte. Während sich die meisten Kantone dafür aussprachen, zeigten sich die bürgerlichen Parteien skeptisch. Die FDP und die SVP lehnten den Vorschlag ab. Zivis an Schulen seien kein Rezept gegen den Lehrermangel, monierten sie.

Kein Ersatz für Lehrerinnen und Lehrer

Der Bundesrat betont seinerseits, Zivildienstleistende dürften die Verantwortung für den Unterricht nicht übernehmen und würden somit keine Lehrkräfte ersetzen. Wie in allen anderen Tätigkeitsbereichen seien sie auch in Schulen arbeitsmarktneutral einzusetzen. Es bleibe zudem den Kanton und Gemeinden überlassen, ob sie Zivildienstleistende in Schulen einsetzen wollten oder nicht.

Ermöglichen will der Bundesrat Einsätze als Assistenten im Unterricht, in Lagern, in der Pausenaufsicht, in der Aufgabenhilfe, am Mittagstisch oder im Hausdienst. Für die Einsätze an Schulen wird ein neuer Tätigkeitsbereich geschaffen, Einsätze in der Spitex und der Alpwirtschaft werden dagegen bisherigen Tätigkeitsbereichen zugeordnet.

An neue Agrarpolitik angepasst

Landwirtschaftseinsätze will der Bundesrat indes generell neu regeln. Heute dürfen nur unterstützungsbedürftige Betriebe Zivis einsetzen. Dieses Kriterium soll wegfallen und durch jene Kriterien ersetzt werden, die gemäss der neuen Agrarpolitik zu Direktzahlungen berechtigen.

Zivildienstleistende kämen damit in Projekten und Programmen zum Einsatz, für welche der Betrieb Biodiversitäts-, Kulturlandschafts- oder Landschaftsqualitätsbeiträge erhält. Auch Betrieben mit Investitonshilfen für Strukturverbesserungen könnten auf solche Hilfe zurückgreifen.

Obligatorische Kurse für alle Einsätze

Der Bundesrat will mit der Gesetzesänderung aber nicht nur die Einsatzmöglichkeiten erweitern und so mehr Plätze schaffen. Ein weiteres Ziel ist es, die Zivis für ihre Einsätze besser auszubilden, wie das Parlament es gefordert hat.

Kursbesuche sollen künftig für alle Arten von Einsätzen obligatorisch sein. Bisher galt dies nur für Zivildienstleistende, welche Menschen pflegen. Mit einer besseren Ausbildung könne der Nutzen der Zivildiensteinsätze gesteigert werden, schreibt der Bundesrat.

Gesuch erst nach Rekrutierung

Neu soll das Gesuch für den Zivildienst ausserdem erst nach der Rekrutierung eingereicht werden dürfen, und die Gesuchsteller sollen bereits vor der Zulassung eine eintägige Einführung besuchen müssen. Damit will der Bundesrat erreichen, dass sie sich der Konsequenzen eines Wechsels vom Militär- zum Zivildienst früher und besser bewusst sind.

Zu den weiteren Neuerungen gehört, dass keine Spesen für die Unterkunft mehr erhält, wer während des Einsatzes zu Hause übernachtet. Diese Korrektur entlaste einen grossen Teil der Einsatzbetriebe, und für Zivildienstleistende werde die finanzielle Attraktivität des Zivildienstes weiter reduziert, heisst es in der Botschaft. Allerdings wird im Gegenzug der Grundtarif leicht erhöht.

Nicht rütteln will der Bundesrat am Grundprinzip: Der Zivildienst dauert weiterhin anderthalb Mal so lange wie der Militärdienst, und zugelassen wird nur, wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann

flok (Quelle: sda)

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